Rechtstipp: Staplerunfall im Lager

Ein Staplerfahrer, der zu schnell von einem Lagerabschnitt zum anderen fährt, haftet, falls es dabei zu einem Sach- oder Personenschaden kommt.

(Symbolbild: Pixabay)
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Christine Harttmann

Ein Verschulden des Fahrers liegt grundsätzlich vor, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Fahrlässig ist er, wenn er die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“, niedergeschrieben in den Unfallverhütungsvorschriften, vernachlässigt. Vorsätzlich verhält er sich, wenn er einen Unfall „billigend in Kauf nimmt“. Das setzt voraus, dass ihm die Gefahrensituation vor dem Staplerunfall exakt bekannt war. Wer also einen Lagerunfall mit einem Stapler verursacht, muss unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten. Bei Personenschäden ist sogar eine strafrechtliche Verfolgung sehr wahrscheinlich. Geldstrafe oder Freiheitsstrafe sowie arbeitsrechtliche Folgen drohen, wie der Verlust des Lagerjobs. Wenn der Staplerfahrer einen Lagerkollegen umfährt, schalten sich die zuständigen Behörden ein, um auch eine etwaige Verletzung der Arbeitgeberverantwortung zu prüfen. Denn der Arbeitgeber hat beim Staplereinsatz eine „Garantenpflicht“. Er muss also mögliche Gefahren im Lager identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um Unfälle zu verhindern.

von Eckehard Boecker

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