Rechtstipp: Rotlichtverstoß wegen Blaulichteinsatz

Das Überfahren einer roten Ampel bleibt streiffrei, wenn der Rotlichtverstoß geschah, um für ein Sondereinsatzfahrzeug mit Blaulicht Platz zu machen. Das gilt auch wenn man dabei geblitzt wurde.
Torsten Buchholz

Voraussetzung ist allerdings, dass es weder links noch rechts genügend Platz zum Ausweichen gegeben hat, etwa wegen einer unmittelbar angrenzenden Straßenbahntrasse oder einem Gehweggeländer. Nach Mitteilung des ACE Auto Club Europa darf man in solchen Fällen auch nur vorsichtig in eine Kreuzung einfahren.

Der Automobilclub rät zudem - sofern möglich - einen Zeugen hinzuzuziehen oder zumindest das Kennzeichen des Einsatzfahrzeuges zu notieren. Sollte ein Bußgeldbescheid eingehen, kann der Fahrer dann mit Hilfe des Zeugen oder des Kennzeichens Einspruch einlegen. Sonst drohen bei einem sogenannten qualifizierten Rotlichtverstoß (Rotphase bereits länger als eine Sekunde) ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, sowie zwei Punkten und ein Fahrverbot von einem Monat.

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