Rechtstipp: Radfahrer müssen auf dem Radweg fahren

Gibt es einen Radweg, dann ist die Straße für Radler tabu. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme.
Anna Maria Schmid

Ist ein Radweg per Verkehrsschild – rund, blau, weißes Fahrrad – als solcher ausgewiesen, müssen Radfahrer ihn auch benutzen. Das sagt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Die Ausnahme: Der Radweg ist wegen Scherben oder wegen parkender Autos nicht befahrbar. Die Pflicht gilt bei gemeinsamen und bei getrennten Geh- und Radwegen, die mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sind. „Fahren Radfahrer trotzdem auf der Straße, riskieren sie ein Bußgeld von mindestens 20 Euro”, sagt Rassat.

Seit 2017 sind Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Das regelt Paragraph 1 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG). E-Bikes, die ohne Treten einen Antrieb bis 25 km/h und höchstens 500 Watt haben und S-Pedelecs, di bis 45 km/h Motorunterstützung haben, gelten aber nicht als Fahrräder.

E-Bikes dürfen Radwege innerorts nur benutzen, wenn diese mit einem Zusatzschild „E-Bike frei” gekennzeichnet sind. Außerorts ist die Radwegenutzung nach Paragraph 2 Absatz 4 der StVO erlaubt. S-Pedelecs haben weder innerorts noch außerorts etwas auf dem Radweg zu suchen. Rassat: „Die gesetzlichen Regelungen für E-Bikes und S-Pedelecs sind eher mit denen für Mopeds und Mofas als mit denen für Fahrräder vergleichbar.”

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