Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 Stundenkilometer innerorts oder mehr als 70 Stundenkilometer außerorts kann in Österreich ab sofort das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Darauf weist der ADAC hin. Wird man sogar mit 80 Stundenkilometer innerorts beziehungsweise 90 Stundenkilometer außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig, so der ADAC.
Schon 2021 hatte Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss so mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar auf bis zu 5.000 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Während Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot allerdings lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 Stundenkilometer innerorts und mehr als 50 Stundenkilometer außerorts für einen Monat entzogen werden.
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