Rechtstipp: Ölwechsel mit Kunden-Öl

Eine Kfz-Werkstatt ist nicht dazu verpflichtet, ein vom Kunden mitgebrachtes Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden.
Christine Harttmann

Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hin. Die Rechtslage sei eindeutig, so die Aussage des ZDK-Rechtsexperten Ulrich Dilchert: „Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls.“ Grundsätzlich sein die Werkstatt dazu verpflichtet, den Ölwechsel nach den Vorgaben des Automobilherstellers durchzuführen. Wenn nicht sicher sei, ob das mitgebrachte Öl die Freigabe des Automobilherstellers habe, drohe der Verlust der Garantie, wenn ein Motorschaden auf falsches Öl zurückgeführt werden könne.

Da die Herkunft von mitgebrachtem Öl selten geklärt werden könne und auch nicht sicher sei, ob es die Freigabe des Automobilherstellers habe, könne ein Kfz-Meisterbetrieb die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff nicht übernehmen, so ZDK-Experte Dilchert.

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