Rechtstipp: Nummernschild verloren

Verliert ein Fahrer sein Kennzeichen, darf mit dem Fahrzeug nicht mehr auf den Straßen gefahren werden – ansonsten droht ein Bußgeld von 60 Euro. Auch die Fahrt zur Zulassungsstelle ist verboten. Im Ausland sollte die Polizei informiert werden.

Verlieren Fahrer unterwegs ihr Kennzeichen, dürfen sie ohne dieses nicht direkt zur Zulassungsstelle fahren. Zudem wird von den Behörden eine eidesstattliche Versicherung über das Abhandenkommen der Schilder verlangt. Foto: Pixabay
Verlieren Fahrer unterwegs ihr Kennzeichen, dürfen sie ohne dieses nicht direkt zur Zulassungsstelle fahren. Zudem wird von den Behörden eine eidesstattliche Versicherung über das Abhandenkommen der Schilder verlangt. Foto: Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen

Verlieren Fahrzeughalter ihr Nummernschild, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch kostspielig. Denn wer auf den Straßen ohne Kennzeichen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen.

Das gilt auch für den Fall, wenn nur eines der zwei Nummernschilder fehlt, so der Rechtsexperte Wolfgang Müller der Ideal-Versicherung.

Zulassungsstelle aufsuchen

Bei einem Verlust müssen Fahrzeugfahrer dann bei der zuständigen Zulassungsstelle neue Kennzeichen beantragen. Allerdings ist auch die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle ohne Kennzeichnen verboten. Wenn nur ein Nummernschild fehlt, wird laut Müller mancherorts aber ein Auge zugedrückt, wenn der Fahrer eine behelfsmäßige Ersatztafel anbringt und sich umgehend um ein neues Kennzeichen kümmert.

Neben dem Ausweis sind dann die Zulassungsbescheinigungen I und II sowie der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung zur Zulassungsstelle mitzubringen. Zudem verlangen die Behörden eine eidesstattliche Versicherung über das Abhandenkommen der Schilder.

Aktuelle Zeichenkombination gesperrt

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, das eventuell noch vorhandene Kennzeichen vorzuzeigen. Auf die gewohnte Zeichenkombination müssen Fahrzeugbesitzer allerdings erst einmal verzichten, denn die wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt. Gleichzeitig sollte die Versicherung laut Müller schnellstmöglich informiert werden. Der Gang zur Polizei hingegen ist laut dem Rechtsexperten nur bei einem Diebstahl nötig.

Befindet sich der Fahrer mit seinem Fahrzeug im Ausland, so gibt es allerdings keinen direkten Ersatz für die verlorenen Nummernschilder. Dann sollte laut dem Rechtsexperten die lokale Polizei informiert werden. Sind alle Kennzeichen verloren gegangen, muss das Fahrzeug abgestellt und ein Abschleppdienst mit dem Heimtransport beauftragt werden.

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