25.04.2018
Anna Maria Schmid
Die Zulassungsverordnung verbietet es nicht, Ärger kann es trotzdem geben: Laut Arag-Rechtsexperten könnte der TÜV das Nachmalen, Ausbessern oder Lackieren von Nummernschildern als Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung werten. Darauf stehen nach dem Straßenverkehrsgesetz hohe Bußgelder. Daher raten die ARAG Experten auf jeden Fall zur Neuanfertigung des Autokennzeichens. Die Zulassungsverordnung verpflichtet den Fahrzeugbesitzer nämlich, dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen lesbar ist.
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