Nach Angaben der Arag wird generell jede Situation, in der ein Fahrzeug ein anderes in dieselbe Richtung fahrendes Fahrzeug passiert, als Überholvorgang bezeichnet.
Von Vorbeifahren spricht man hingegen, wenn das andere Fahrzeug stillsteht oder gerade anhält, also nicht mit ähnlichem Tempo in die gleiche Richtung unterwegs ist. Was gibt es allgemein beim Überholen zu beachten?
Regeln und Pflichten
Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) das Überholen untersagt ist, wenn die Verkehrslage unklar ist, wenn nicht die gesamte Überholstrecke überblickt werden kann und wenn aufgrund von Verbotsschildern nicht wesentlich schneller gefahren werden kann als das zu überholende Fahrzeug.
Verboten ist das Überholen auch, wenn ein Fußgängerüberweg vorausliegt oder eine durchgezogene Linie überfahren werden müsste, um den Vordermann zu passieren, so die Juristen.
Zudem gelten ihnen zufolge folgende Regeln: Andere Fahrzeuge müssen links überholt werden, die Geschwindigkeit muss beim Überholen deutlich höher sein als die des zu überholenden Fahrzeugs, der vorgeschriebene Seitenabstand zu anderen Fahrzeugen muss zu jeder Zeit eingehalten werden und andere Verkehrsteilnehmer dürfen beim Überholen nicht gefährdet werden.
Rechtsüberholen – die Ausnahmen
Trotz Rechtsüberholverbot existieren laut StVO Ausnahmen: Rechts überholt werden dürfe zum Beispiel, wenn in einer Ortschaft mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung vorgesehen sind - allerdings nur bei markierten Fahrstreifen und für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen.
Auch wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug sich weit links auf einer einspurigen Fahrbahn einordnet, um links abzubiegen, sei es mit gebotener Vorsicht gestattet, rechts überholen.
Bei einer mehrspurigen Fahrbahn, deren Spuren durch unterschiedliche Richtungspfeile markiert sind gelte außerdem: Biegt ein Fahrzeug neben dem eigenen links ab und man selbst fährt geradeaus weiter oder fährt ein Fahrzeug langsam geradeaus und man biegt rechts ab, darf es laut den Arag-Experten zufolge rechts passiert werden.
Auch an Ampeln und bei stockendem Verkehr dürfe – unabhängig davon, ob unterschiedliche Spurrichtungen markiert sind oder nicht – rechts überholt werden.
Auf der Autobahn
Die Straßenverkehrsordnung schreibt darüber hinaus vor, dass auf der Autobahn nur links überholt werden darf. Als einzige Abweichung gelte, wenn auf der Autobahn Stau herrsche oder eine Fahrzeugschlange auf der linken Spur sehr langsam fährt.
In diesen beiden Fällen dürfe man mit der gebotenen Vorsicht rechts überholen. Werde eine langsame Fahrzeugschlange auf der linken Spur überholt, sollte diese jedoch maximal mit 20 km/h mehr passiert werden. Ein Missachten des Rechtsüberholverbot auf der Autobahn kann ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zur Folge haben, warnt die Arag.
Überholen auf dem Standstreifen
Seiten- und Standstreifen dürfen nicht für Überholmanöver genutzt werden – vor allem nicht bei Staus auf der Autobahn. Der Seitenstreifen darf nach Angaben der Rechtsexperten nur benutzt werden, um ein Fahrzeug nach einer Panne dort abzustellen oder, insofern er entsprechend markiert ist, um eine Baustelle zu umfahren. Andernfalls drohen Geldbußen und Punkte in Flensburg.
Strafen für Rechts-Überholen
Innerorts werde für verbotswidriges Rechtsüberholen ein Bußgeld von 30 Euro fällig, außerhalb geschlossener Ortschaften seien es 100 Euro. Komme eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar ein Unfall hinzu, steige das Bußgeld jedoch auf bis zu 145 Euro.
Überholverbot
Teuer kann auch das Passieren eines anderen Fahrzeug im Überholverbot werden. Bei einem einfachen Überholen im Überholverbot kann laut Info der Arag ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro anfallen sowie und ein Punkt im Verkehrsregister. Ein unzulässiger Überholvorgang, bei dem noch dazu ein Unfall verursacht wurde, könne außerdem auch als grobe Fahrlässigkeit geahndet werden.
Und besonders Fahranfänger sollten Vorsicht walten lassen: In der Probezeit kann das Überholen im Überholverbot die Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen.
Durchgezogene Linie
Bei durchgezogener Linie zwischen Fahrbahnen darf die Linie nicht überfahren werden – ansonsten müsse mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro gerechnet werden. Kreuze man unerlaubterweise auf die andere Fahrbahn, um ein vorausfahrendes Fahrzeug zu überholen, sind es mindestens 30 Euro, so die Arag-Experten.
Darf man innerorts überholen?
In Ausnahmefällen könne innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt werden - wenn mehrere Fahrspuren in eine Richtung führen oder ein vorausfahrendes Fahrzeug sich bereits links eingeordnet hat, um abzubiegen. Aber auch hier gelte: besondere Vorsicht walten lassen und geltendes Tempolimit einhalten.
Einbahnstraßen
In Einbahnstraßen ist nach Aussage der Juristen kein ausdrückliches Überholverbot ausgewiesen, wenn die Fahrbahn breit genug oder zweispurig ist.
Straßenbahn
Sonderregeln gelten für das Überholen von Schienenfahrzeugen. Diese seien in der Regel rechts zu überholen. Sind die Schienen zu weit rechts verlegt, um in einem sicheren Abstand zu überholen, oder handelt es sich um eine Einbahnstraße, dürften Straßenbahnen aber auch nach links passiert werden.
Fahrräder und Motorräder
Beim Überholen einspuriger Fahrzeuge sei ein größerer Sicherheitsabstand zur Seite als beim Überholen von mehrspurigen Fahrzeugen geboten. Innerorts müsse zu Rad- und Motorradfahrern ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Außerorts sollten es mindestens zwei Meter sein.
Kolonne überholen?
Besonders vorsichtig sein sollte man, wenn man bei einer längeren Schlange von Fahrzeugen gleichzeitig mehrere Fahrzeuge überholen möchte. Denn schert eines davon aus, um ebenfalls zu überholen, könne es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.
Auch lasse sich der Gegenverkehr vom Ende einer Kolonne nur schwer überblicken. Und auf keinen Fall dürften andere durch den Überholvorgang in Gefahr gebracht werden, dies zähle als Ordnungswidrigkeit.
Blitzer beim Überholen
Nach Angaben der Arag handelt es sich um keinen Widerspruch, dass die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass man beim Überholvorgang wesentlich schneller als das zu überholende Fahrzeug unterwegs ist und man gleichzeitig die Höchstgeschwindigkeit einhalten muss.
Der Vorausfahrende dürfe demnach unter keinen Umständen überholt werden, wenn er bereits mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit fährt.
Überholen mit Gefährdung – welche Strafen drohen?
Zu guter Letzt betonen die Rechtsexperten, dass die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Überholen als grob verkehrswidrig und rücksichtslos einzustufen ist und entsprechend harte Konsequenzen zur Folge haben kann – unter Umständen auch strafrechtliche.
Für ein Überholmanöver, bei dem der nachfolgende Verkehr gefährdet wird, drohe ein Bußgeld von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Beim Überholen auf der rechten Spur außerhalb geschlossener Ortschaften und zusätzlicher Gefährdung anderer Fahrzeuge seien 120 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.
Und 250 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot bei unklarer Verkehrslage und im Überholverbot. Werde dabei zusätzlich ein Unfall verursacht, sei je nach Hergang des Unfalls gemäß §315c des Strafgesetzbuchs (StGB) sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren möglich.
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