Rechtstipp: Führerscheinumtausch

Für einige Jahrgänge endet am 19. Januar die Frist. Wer sie verstreichen lässt, riskiert im Falle einer Kontrolle ein Busßgeld von zehn Euro.

(Symbolbild: ACE)
(Symbolbild: ACE)
Christine Harttmann

Damit alle Führerscheine EU-weit einheitlich und fälschungssicher werden, müssen in Deutschland bis in zehn Jahren 42 Millionen alte Führerscheine in einen neuen Checkkarten-Führerschein getauscht sein. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Jahrgängen und nach Ausstellungsdatum. Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde und einen Führerschein besitzt, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, hat nur noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit seinen Führerschein umzutauschen.

Welche Fristen gelten?

DiWie der ACE erklärt, hängt die Umtauschfrist im ersten Schritt vom Ausstellungsdatum ab: Wurde der Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Führerscheinbesitzenden ausschlaggebend. Für die ersten Jahrgänge ist die Umtauschfrist bereits vergangenes Jahr abgelaufen. Nun müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ab dem 19. Januar 2023 ein neues Fahrerlaubnisdokument vorweisen. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 haben noch ein Jahr länger Zeit. Für Führerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden, gelten andere Fristen: Die ersten Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 müssen erst zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Übrigens kann der Umtausch auch früher geschehen, es muss keine Frist abgewartet werden.

Wo ist der Umtausch möglich?

Für den Umtausch des Führerscheins muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle aufgesucht werden. Dies kann in einigen Regionen auch das Bürgeramt sein. Je nach Auslastung der Behörden, kann es schwierig werden kurzfristig einen Termin zu erhalten. Wer bis jetzt noch keinen Termin hat, sollte schnell handeln und telefonisch oder online einen vereinbaren. Ohne gültigen Führerschein droht ein Verwarngeld in Höhe von zehn Euro.

Was wird für den Umtausch benötigt?

Für den Behördengang sollte neben dem alten Führerschein, auch ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vor 1999, wird außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt, wenn der aktuelle Wohnsitz vom Ort der ausstellenden Behörde abweicht. Dieser Auszug der persönlichen Daten bei der Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, kann kostenfrei und häufig online beantragt werden. Üblicherweise wird der Auszug dann direkt an die neue Führerscheinstelle gesandt, die den Umtausch vornimmt. Weitere Informationen dazu gibt es ebenfalls bei der zuständigen Führerscheinstelle. Für den neuen Checkkarten-Führerschein wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Wer sich den fertigen EU-Führerschein zuschicken lassen möchte, muss zusätzlich Versandkosten einkalkulieren.

Warum ist ein Umtausch notwendig?

Für den Umtausch der Führerscheine gibt es zwei Gründe: Einerseits sind die Scheckkarten-Führerscheine fälschungssicherer als die grauen oder rosa „Lappen“. Andererseits wird so die Arbeit der Behörden in der EU grenzübergreifend vereinfacht, da die Führerscheine dann einheitlich sind. Vor 2013 gab es in Europa mehr als 110 gültige Führerscheinformate – künftig gibt es nur noch eines. Der EU-Führerschein hat eine begrenzte Gültigkeit und muss alle 15 Jahre neu beantragt werden.

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