Rechtstipp: Fristverlängerung für Umtausch alter Führerschein-Dokumente

Geht es nach dem Bundesrat, erhalten Führerscheininhaber:innen der Jahrgänge 1953 bis 1958 mehr Zeit zum Umtausch ihrer alten Papier-Dokumente. Mit der neuen Regierungsverordnung vom 11. Februar 2022 sollen außerdem Erwerb, Geltung und Umschreibung von Führerscheinen in Teilen neu geregelt werden.

(Symbolbild: Pixabay)
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Christine Harttmann

Hintergrund der Verordnung ist eine EU-Vorgabe, die spätestens zum Jahr 2033 den Umtausch sämtlicher Führerscheindokumente in europaweit einheitlich lesbare und fälschungssichere Kartenformate bestimmt. Davon betroffen sind etwa 43 Millionen Dokumente – die Fahrerlaubnis selbst ist davon unberührt.

Damit nicht alle Führerscheine zum Ende der Frist gleichzeitig umzutauschen sind und lange Wartezeiten entstehen, gelten in Deutschland gestaffelte Umtauschfristen. In der ersten Stufe müssen Führerscheinbesitzer der Jahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, umtauschen.

Laut einer Pressemeldung des Bundesrats soll dieser Frist wegen der aktuellen Belastungen der Corona-Pandemie um ein halbes Jahr auf den 19. Juli 2022 verschoben werden. Betroffene sollen keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie ihren alten Führerschein angesichts der aktuellen Corona-Situation noch nicht rechtzeitig umtauschen konnten.

Mehr Online-Unterricht

Die Verordnung enthält außerdem Vorgaben zum Verfahren bei der Führerscheinprüfung, der Fahrlehrerausbildung, zum Online-Unterricht für die theoretische Fahrschulausbildung sowie zur Umschreibung ausländischer Führerscheine – unter anderem für die Länder Albanien, Moldau, Kosovo, das Vereinigte Königreich und Nordirland. Sie können ebenfalls nur in Kraft treten, wenn die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder einpflegt.

So möchte der Bundesrat den Online-Unterricht bereits dann erlauben, wenn Präsenzunterricht zwar möglich ist, aber Einschränkungen unterliegt. Er spricht sich dafür aus, die guten Erfahrungen der Fahrschulen mit digitalen Formaten rasch dauerhaft rechtlich zu verankern. Er fordert den Bund auf, Rahmenbedingungen für verstärktes E-Learning in der theoretischen Fahrschulausbildung zu schaffen und hierbei die fachliche Expertise der Länder einzubeziehen. Nach den Plänen der Bundesregierung im zugrundeliegenden Verordnungsentwurf ist Voraussetzung, dass Präsenzunterricht nicht durchgeführt werden kann oder darf.

Nächste Schritte

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Es liegt nun an der Bundesregierung, ob und wie schnell sie die vom Bundesrat beschlossenen Maßgaben umsetzt werden. Feste Fristen, wann diese sich damit befasst, gibt es nicht

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