Rechtstipp: Fehler durch Ersthelfer werden nicht bestraft

Ersthelfer brauchen bei Personenschäden durch Soforthilfemaßnahmen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Unterlassene Hilfeleistung wird hingegen bestraft.
Redaktion (allg.)

Laut einer von Cosmosdirekt beauftragten, repräsentativen Forsa-Umfrage mussten circa 19 Prozent der Autofahrer schon mal Erste Hilfe leisten. Dass dabei auch folgenschwere Fehler passieren können ist den meisten bewusst und schreckt viele vor der Durchführung der lebensrettenden Maßnahmen ab. Doch Angst vor einer strafrechtlichen Verfolgung bei Fehlern muss der Helfende nicht haben. Der Pflichtkurs aus der Fahrschule sollte jedoch alle paar Jahre wiederaufgefrischt werden.

Der Ersthelfer macht sich auch bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch Hilfemaßnahmen nicht strafbar. Die Angst vor Fehlgriffen gilt also nicht als Ausrede. Auch bei Soforthilfen wie gebrochenen Rippen durch Herzmassagen muss der ausführende Helfer sich keine Gedanken um darauffolgende Strafen machen. Hier zählt hauptsächlich der Wille der verunglückten Person zu helfen.

Bei einem Unfall sollte daher wie folgt gehandelt werden: Zunächst sollte der Ersthelfer die Unfallstelle absichern und sich einen Überblick verschaffen. Im nächsten Schritt sollte ein Notruf abgesetzt und erste Hilfe geleistet werden. Je nach Situation sind lebensrettende Sofortmaßnahmen anzuwenden oder weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie etwa die Versorgung von Wunden. Erste Hilfe sollte in jedem Fall schnellstmöglich geleistet werden, denn dies kann Leben retten - und das Gesetz schreibt es in Deutschland zudem vor. Strafbar machen sich nämlich Personen, die wissentlich nicht helfen: Bei unterlassener Hilfeleistung muss der Betroffene mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen.

Sind die Erste-Hilfe-Maßnahmen abgeschlossen folgt der formale Teil. Alle Unfallbeteiligten sollten den eigenen Kfz-Versicherer über den Unfall informieren. So können erste Schritte für die Leistungsbearbeitung eingeleitet werden. Dies kann durch zügige Bearbeitung auch bei Personenschäden für finanzielle Unterstützung sorgen. (mb)

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