Rechtstipp: Befristete Halteverbote
Öffentlicher Verkehrsraum ist nicht nur zum Parken da. Jederzeit können zeitlich befristete Halteverbote für Straßenfeste, Umzüge oder Bauarbeiten eingerichtet werden. „Die Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt", erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.
Wer Halteverbotsschilder übersieht oder missachtet, muss damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Der Halter muss dann die Abschleppgebühr und die Kosten für die Aufbewahrung des Fahrzeugs zahlen. Auf Nummer sicher gehen die Fahrzeughalter beziehungsweise die durch sie beauftragten Fahrer, wenn sie zweimal wöchentlich nachsehen, ob Fahrzeug noch legal abgestellt ist.
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