Rechtsschutz: Abgelehnte Kostenübernahme prüfen lassen

(dpa/tmn) Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, hat es im Streitfall gut. Nützlich ist die Police aber nur dann, wenn der Versicherer im Schadensfall wirklich leistet. Ablehnungen sollten Betroffene prüfen.

Wer bei seiner Rechtschutzversicherung auf Anfrage keine Deckungszusage für ein Gerichtsverfahren erhält, sollte die Ablehnung laut der Zeitschrift «Finanztest» von einem Schiedsgutachter oder Anwalt prüfen lassen. Foto: Pixabay
Wer bei seiner Rechtschutzversicherung auf Anfrage keine Deckungszusage für ein Gerichtsverfahren erhält, sollte die Ablehnung laut der Zeitschrift «Finanztest» von einem Schiedsgutachter oder Anwalt prüfen lassen. Foto: Pixabay
Daniela Sawary-Kohnen

Eine Rechtsschutzversicherung kann für Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensfall wertvoll sein – sei es, wenn ihnen juristisches Ungemach durch Dritte droht. Oder sei es, weil sie selbst ihr Recht einklagen wollen. In letzteren Fällen versagen aber manche Versicherungen die finanzielle Unterstützung – und das nicht immer zurecht, stellt die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 4/2024) fest.

Viele Rechtsschutzversicherte fragen bei ihren Anbietern eine sogenannte Deckungszusage an, bevor sie sich ins Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung begeben. Mit dieser Deckungszusage verspricht der Versicherer, die anfallenden Kosten für das Gerichtsverfahren zu übernehmen, was in der Regel nur relevant wird, wenn der Kläger vor Gericht unterliegt.

Doch in einigen Fällen erteilen Versicherer eben jene Zusage nicht. Der klassische Einwand: zu geringe Aussichten auf Erfolg.

Kostenübernahme abgelehnt? Gründe gut prüfen

Nach Ansicht der Zeitschrift «Finanztest», die auf eine entsprechende Untersuchung von Juraprofessor Christian Armbrüster solcher Ablehnungen verweist, machen es sich Versicherungsunternehmen damit oft zu leicht. Denn in vielen Fällen sei die Ablehnung rechtswidrig. Nur wenn etwa der entscheidende Versicherungsbaustein fehlt, zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, oder eine Klausel in den Versicherungsbedingungen die Kostenübernahme für von Versicherten angestrengten Klagen versagt, ist die Sachlage eindeutig.

«Finanztest» rät Versicherten daher, Ablehnungen, insbesondere wegen mangelnder Erfolgsaussichten, prüfen zu lassen. Entweder durch ein Gutachten eines Anwalts im Stichentscheid oder des von der Anwaltskammer bestimmten Schiedsgutachters. Bescheinigt das Gutachten einer Klage Erfolgsaussichten, muss der Versicherer den Fall in der Regel übernehmen. Verweigert der Versicherer weiterhin die Zahlung, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Schlichtung kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden.

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