Rechts-Tipp: Schufa-Speicherfrist wurde verkürzt

Wer einen Handyvertrag abschließt, Miet-, Kauf- oder Leasingverträge unterzeichnet, einen Kredit aufnimmt oder seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen kann, kann von der Schufa erfasst werden. Die Speicherfrist wurde nun auf sechs Monate verkürzt, so die Rechts-Experten der Arag.

Alle Rechnungen rechtzeitig beglichen? Die Schufa kennt all diese Daten, ist jedoch laut Arag-Experten verpflichtet, jedem Antragsteller einmal jährlich auf Nachfrage kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft zu erteilen. (Symbolbild: Pixabay)
Alle Rechnungen rechtzeitig beglichen? Die Schufa kennt all diese Daten, ist jedoch laut Arag-Experten verpflichtet, jedem Antragsteller einmal jährlich auf Nachfrage kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft zu erteilen. (Symbolbild: Pixabay)
Anna Barbara Brüggmann

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, weiß nach Angaben der Arag, wie man heißt, wo man wohnt, wie alt man ist, wie viele Konten, Kreditkarten oder Handyverträge man besitzt. Auch gewährte Kredite oder Daten zu einer Privatinsolvenz können erfasst werden. Doch nun hat die Organisation die Speicherfrist dieser Daten verkürzt – nach vollständiger Rückzahlung bleiben sie laut Arag-Experten statt bisher 36 jetzt nur noch sechs Monate lang gespeichert.

Nach Angaben der Arag werden auch alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung nach durchlaufener Verbraucherinsolvenz, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, rückwirkend gelöscht. Die Löschung erfolge automatisch, betroffene Verbraucher müssen demzufolge nicht selbst tätig werden.

Die Grundidee der fast 100 Jahre alten Organisation sei, ihre Mitglieder, also zum Beispiel Banken, Einzelhändler, Wohnungseigentümer oder Versicherungen vor finanziellen Verlusten und schlechter Zahlungsmoral zu schützen. Allerdings verweisen die Juristen der Arag auf Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), derzufolge Verbraucher einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden.

Vor- und Nachteile

Einerseits könne die Speicherung der Daten bei der Schufa für den Verbraucher ein Vorteil sein, nämlich um durch Auskünfte schnell eine Kreditwürdigkeit zu beweisen. Die Arag-Experten weisen jedoch auch auf mögliche unangenehme Konsequenzen hin: Eine vergessene Handyrechnung könnte zum Beispiel gegebenenfalls dazu führen, dass man kein Konto mehr eröffnen kann, keine Wohnung findet oder keinen Versicherungsvertrag bekommt – da sich die Unternehmen bei der Schufa nach der Zahlungsmoral des potenziellen Kunden erkundigen.

Nach zwei verschickten Mahnungen könne es zu einem Schufa-Eintrag kommen. Um zu erfahren, welche persönlichen Daten die Schufa gespeichert hat und wer wann zu welchem Zweck Informationen zur Person angefragt hat, kann der Arag zufolge Einsicht in die gespeicherten Daten verlangt werden.

Auskunftspflicht

Laut den Rechts-Experten ist die Schufa verpflichtet, jedem Antragsteller einmal jährlich auf Nachfrage kostenlos eine Schufa-Selbstauskunft zu erteilen, welche alle Einträge mit Erklärungen zu einzelnen Berechnungsmethoden enthält. So könne man erkennen, ob die Daten falsch, unvollständig oder veraltet sind und diese Einträge der Schufa melden.

Bei Korrekturwünschen sei es hilfreich, so die Juristen, entsprechende Nachweise mitzuschicken. Entscheidend sind nach Auskunft der Arag die sogenannten Score-Werte, welche soziodemografische Daten, wie etwa Wohnadresse oder die Dauer von Mietverhältnissen enthalten.

Die Scoreformel bleibt ein Geheimnis

Trotz guter Bonität sei es möglich, einen schlechten Score zu erzielen, wenn häufig die Bank oder Wohnung gewechselt oder mal vergessen werde, die Handyrechnung zu begleichen. Mögliche Konsequenz laut Rechts-Experten: Kredite könnten nicht oder nur teuer vergeben werden, auch der Zahnarzt könnte eventuell nur gegen Vorkasse zum Bohrer greifen. Auf der anderen Seite könnte ein Immobilienkredit sich positiv auf den Score auswirken, da Kreditnehmer das Vertrauen der kreditgebenden Bank genießen, so die Arag.

Doch die Rechtsexperten verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Bundesgerichtshof: Demzufolge muss die Schufa keine Auskunft darüber geben, wie genau sie eine Kreditwürdigkeit berechnet hat. Die Scoreformel bleibe dem Rechtsurteil nach als Geschäftsgeheimnis geschützt. (Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 156/13)

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