Rechts-Tipp: Feuerlöscher regelmäßig warten

Mindestens alle zwei Jahre müssen Feuerlöscher gewartet werden, so die Arag-Rechtsexperten – und zwar durch einen zugelassenen Fachbetrieb. Den schriftlichen Prüfbericht sollte man für Versicherungszwecke gut aufbewahren.

Für Wartung und Nachfüllen der Feuerlöscher sind Fachbetriebe zuständig. Haben die Geräte schließlich ausgedient müssen sie als Sondermüll entsorgt werden.(Symbolbild: Pixabay)
Für Wartung und Nachfüllen der Feuerlöscher sind Fachbetriebe zuständig. Haben die Geräte schließlich ausgedient müssen sie als Sondermüll entsorgt werden.(Symbolbild: Pixabay)
Anna Barbara Brüggmann

Feuer können schlimmstenfalls lebensgefährlich werden. Meist sind nach Auskunft der Arag nicht die Flammen selbst die Gefahr, sondern die Rauchentwicklung und das Entstehen von Kohlenmonoxid. Je nach Inhalt des Feuerlöschers unterscheidet man den Rechtsexperten zufolge zwischen Pulver-, Wasser-, Schaum- und Kohlendioxidlöschern. Diese verschiedenen Einsatzzwecke müssen auf dem Feuerlöscher vermerkt sein.

Überall dort, wo empfindliche Geräte stehen, sei der Einsatz von Schaumlöschern empfehlenswert. Sie sollen sich für die Brandklassen A und B (feste und flüssige Stoffe) eignen und gelten als besonders sauber.

Wasserlöscher sollen zwar besonders geeignet für Feststoffbrände sein, dürfen jedoch auf keinen Fall bei brennenden Flüssigkeiten eingesetzt werden, so die Arag-Angabe.

Pulverlöscher würden sich zwar für alle Brandklassen eignen, doch Experten raten davon ab, sie beispielsweise in Büroräumen zu nutzen, da das feine Pulver enorme Verschmutzungen verursachen könne.

Bei Kohlendioxidlöschern handle es sich zwar um die saubersten Löschgeräte, aber auch sie seien nicht für das Löschen von Fettbränden geeignet.

In jedem Fall aber müssen Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen zugelassenen Fachbetrieb gewartet werden, erinnern die Juristen. Nach der Überprüfung erhält der Feuerlöscher eine neue Plakette.

Ein schriftlich erstellter Prüfbericht kann auch auf Mängel hinweisen, die behoben werden mussten. Die Arag-Experten raten, diesen Prüfbericht für eventuelle Schadensfälle für die Versicherung aufzubewahren.

Sobald der Feuerlöscher benutzt wurde, muss er natürlich nachgefüllt werden – wiederum von einem Fachbetrieb. Spätestens nach 20 Jahren hat ein Feuerlöscher nach Aussage der Arag ausgedient und muss entsorgt werden – auf dem Sondermüll, da er giftige, sogenannte Halone enthält, die die Ozonschicht zerstören.

Das ausgediente Geräte könne oft auch dort, wo ein neuer Feuerlöscher gekauft wird, gegen eine kleine Gebühr zurückgegeben werden.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »