Rechts-Tipp: Einschalten des Nebelrücklichts

Die Nebelrückleuchten dürfen dann eingeschaltet werden, wenn wirklich Nebel ist, und zwar wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.
Torsten Buchholz

Bei Nebel ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das geht am besten mit dem Nebelrücklicht. Allerdings weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) darauf hin, dass die grell-rote Leuchte darf nur eingeschaltet werden darf, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Das regelt der § 17 (3) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Denn das Nebelrücklicht kann andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden, wenn es beispielsweise bei Nieselregen eingeschaltet wird. Verwechslungen mit dem Bremslicht sind dann möglich. Das kann zu Fehlreaktionen und zu Auffahrunfällen führen.

Was 50 Meter sind, ist auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfosten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Meter postiert. Nur wenn man den übernächsten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, darf man das Nebelrücklicht einschalten.

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