Projekt: Erste Drohnengebiete schon nächstes Jahr

Die Droniq GmbH und ihr Mutterkonzern DFS Deutsche Flugsicherung GmbH haben ihre Handlungsempfehlungen für die Einrichtung von U-Space Gebieten veröffentlicht. Die gesammelten Erkenntnisse gehen auf ein Forschungsprojekt zurück. Mit ihrer Hilfe sollen U-Space Gebiete in Deutschland weiter vorangetrieben und ab 2023 eingeführt werden.

Beispielhafte Darstellung des U-Space Reallabors: In dem U-Space koordinieren spezielle Regeln und Verfahren den Drohnenverkehr und ermöglichen es, Drohnenflüge schnell, sicher und ohne langen Genehmigungsaufwand durchzuführen – auch außerhalb der Sichtweite des Piloten. Bildrechte: Fabiano Waewell / EyeEm via Getty Images
Beispielhafte Darstellung des U-Space Reallabors: In dem U-Space koordinieren spezielle Regeln und Verfahren den Drohnenverkehr und ermöglichen es, Drohnenflüge schnell, sicher und ohne langen Genehmigungsaufwand durchzuführen – auch außerhalb der Sichtweite des Piloten. Bildrechte: Fabiano Waewell / EyeEm via Getty Images
Nadine Bradl

Mit U-Space Gebieten sollen Drohnen sicher in den Luftraum integriert werden – auch im Zusammenspiel mit der bemannten Luftfahrt, teilt Droniq mit. Das ermögliche einen regulären Einsatz von Drohnen, etwa in der Logistik, der Landwirtschaft, für die Versorgung schwer erreichbarer Gebiete oder den Transport von lebenswichtigem medizinischem Equipment. Wie U-Space Gebiete in der Praxis funktionieren können, wurde im Realbetrieb im U-Space Reallabor getestet, das Droniq und die DFS im Hamburger Hafen eingerichtet haben. Das sieben Monate andauernde Forschungsprojekt hatte  ein Volumen von circa einer Million Euro und wurde durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit knapp 500.000 Euro gefördert.  

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Deutschland ist mit rund 400 Unternehmen Leitmarkt für Drohnentechnologien. Diesen technologischen Vorsprung Deutschlands wollen wir stärken und weiter ausbauen. Das U-Space Reallabor hat uns viele wichtige Fragen für die Einrichtung von U-Space-Gebieten beantwortet. Diese erfolgreiche Praxiserfahrung nutzen wir jetzt, um Fortschritt zu ermöglichen. Schon nächstes Jahr sollen die ersten U-Space-Gebiete in Deutschland eingerichtet werden. Damit schaffen wir Sicherheit im deutschen Luftraum und ermöglichen mehr Innovationen in der unbemannten Luftfahrt.“

 

Das BMDV nutzt die Erkenntnisse und Empfehlungen aus den Praxis-Tests im U-Space Reallabor Hamburg, um ein Konzept für die deutschlandweite Einrichtung von U-Space Gebieten zu erarbeiten. Dabei werden laut Pressemitteilung auch die Anforderungen der europäischen U-Space-Verordnung (2021/664) berücksichtigt. Mit dem Konzept sollen alle rechtlichen und praktischen Grundlagen für die Umsetzung von U-Space Gebieten geschaffen werden. Schon im Jahr 2023 will das BMDV die ersten U-Space-Gebiete benennen. 

Auch die Forschung in diesem Bereich wird, beispielsweise durch das vom BMDV geförderte Projekt LUV (Lösungen und Handlungsempfehlungen für die nationale Umsetzung der U-Space-Verordnung), weiter vorangetrieben. Ziel sei es, den technologischen Fortschritt in der unbemannten Luftfahrt weiter auszubauen und Deutschland als innovativen Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb zu stärken.

Aussagen in diesem Video müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.

Erste Implementierung von U-Space Gebieten in Modellregionen

Zu den Vorschlägen zählt die Empfehlung, U-Space Gebiete in Modellregionen einzurichten, um weitere Erfahrungen bei deren Umsetzung und Betrieb zu sammeln. Hierfür empfehlen Droniq und die DFS komplexe Lufträume mit regem unbemanntem und bemanntem Flugverkehr, etwa Großstädte mit Flughafenanbindung. Denn insbesondere dort ist ein koordinierendes und regulierendes Rahmenumfeld wie der U-Space notwendig. Mit zunehmender Erfahrung könnten weitere U-Space Gebiete eingeführt werden beziehungsweise bestehende U-Space Gebiete ausgedehnt oder miteinander verknüpft werden. Ein von Droniq und DFS entwickelter Kriterienkatalog soll bei der Bewertung helfen, wann und wo die Einrichtung eines U-Space Gebietes sinnvoll ist. 

U-Space Service Provider 

Eine weitere Empfehlung betrifft die Wettbewerbssituation in einem U-Space Gebiet. In diesem koordinieren U-Space Service Provider (USSP) den Drohnenverkehr. Generell kann es in einem U-Space mehrere USSP geben, die in einem Wettbewerb zueinanderstehen und sich in Service und Preis voneinander unterscheiden. 

„Damit U-Space Gebiete das wirtschaftliche Potenzial von Drohneneinsätzen fördern können, braucht es einen Wettbewerb, von dem die Drohnenbetreiber profitieren“, sagt Jan-Eric Putze, CEO von Droniq. „Wir freuen uns darauf, neben uns als USSP auch weitere Marktteilnehmer im U-Space zu begrüßen.“

Eine weitere aus seiner Sicht wichtige Empfehlung ist, U-Space Gebiete bei Bedarf auch in einer Flughafenkontrollzone einzurichten.

„Dadurch ebnen wir den Weg für neue Urban Air Mobility Konzepte, zum Beispiel wenn es um den Flug vom Flughafen in die Stadt per Lufttaxi geht.“ 

Um die effiziente Vernetzung aller beteiligten Stellen in einem U-Space Gebiet sicherzustellen, wird empfohlen, für jedes U-Space Gebiet einen Anbieter gemeinsamer Informationsdienste – den sogenannten Single Common Information Service Provider - einzurichten. Auf dieser Grundlage kann der Betreiber von U-Space-Diensten – der U-Space Service Provider – seine Dienste zur Verfügung stellen, wie es im Reallabor demonstriert wurde. Ein integriertes Luftlagebild für alle Beteiligten ist der Kern für den sicheren Betrieb von bemanntem und unbemanntem Luftverkehr.

„Die Erkenntnisse aus dem Reallabor zeigen, dass die Umsetzung des U-Space-Konzeptes in Deutschland funktioniert, sagt Angela Kies, Leiterin Unbemannte Luftfahrzeugsysteme bei der DFS. „Die Umsetzung kann nunmehr konsequent vorangetrieben werden, um den sicheren Einsatz von Drohnen effizient zu ermöglichen.“

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