Nutzfahrzeugliste aktualisiert: Wer darf Biodiesel tanken?

Verbände der Biokraftstoffindustrie haben die Auflistung der Motoren und Nutzfahrzeuge, die von ihren Herstellern für Biodiesel freigegeben wurden, aktualisiert.

 

Auf den Straßengüterverkehr entfielen im Jahr 2019 knapp 29 Prozent der gesammten verbrauchten Kraftstoffmenge. (Foto: Pixabay)
Auf den Straßengüterverkehr entfielen im Jahr 2019 knapp 29 Prozent der gesammten verbrauchten Kraftstoffmenge. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel AGQM hat gemeinsam mit dem Mittelstandsverband abfallbasierte Kraftstoffe (MVaK), der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und dem Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) eine neue Liste für Nutzfahrzeuge veröffentlicht, die von den für höhere Beimischungen von Biodiesel freigegeben worden sind. Die dort aufgeführten Lkw, Busse, Motoren und sonstigen Nutzfahrzeuge können laut Angaben des jeweiligen Herstellers mit einem Anteil von zehn Prozent (B10), 20 Prozent (B20), 30 Prozent (B30) oder reinem Biodiesel (B100) betankt werden. Fast alle namhaften Fahrzeug- und Motorenproduzenten hätten Freigaben erteilt, so die AGQM – von Caterpillar über Deutz, MAN und MTU bis hin zu Scania und Volvo. Durch den Einsatz von Biodiesel trügen die Betreiber von Nutzfahrzeug-Flotten zum Klimaschutz bei. Je nach Rohstoff emittiere Biodiesel rund 70 bis 90 Prozent weniger Treibhausgase als fossiler Diesel, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Herausgeber.

Ein Beitrag des Straßengüterverkehrs zur Emissionsminderung deshalb besonders wichtig, weil sein Anteil an der insgesamt verbrauchten Kraftstoffmenge im Jahr 2019 bei knapp 29 Prozent lag. Für den Klimaschutz im Straßengüterverkehr sei es vor allem deshalbsinnvoll, mehr Biodiesel zu nutzen, weil Elektromobilität hier kurzfristig keine Lösung sei, erläutert MVaK-Geschäftsführer Detlef Evers.

Elmar Baumann, Geschäftsführer beim VDB, fügt hinzu:

„Für Städte und Gemeinden ist es schon jetzt interessant, Biodiesel in der kommunalen Fahrzeugflotte einzusetzen, in Zukunft wird es noch attraktiver.“

Denn die Kommunen seien durch das „Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz“ verpflichtet, Fahrzeuge in ihrem Fuhrpark zu nutzen, die weniger Treibhausgasemissionen verursachen. Um dieser Pflicht nachzukommen, können sie auch Biodiesel einsetzen. Die Preise von Biokraftstoffen werden im Vergleich zu fossilem Kraftstoff gedämpft, weil sie nicht der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz unterliegen. Zusätzlich können die durch den eingesetzten Biodiesel erzielten Treibhausgaseinsparungen im Rahmen des Quotenhandels an die Mineralölindustrie verkauft werden, die damit ihre gesetzlichen Vorgaben zur Minderung des Treibhausgasausstoßes erfüllen. Dies wirkt sich ebenfalls preismindernd aus.

„Gerade für ländliche Gemeinden bringt es Vorteile, wenn in kommunalen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen Biodiesel getankt wird. Der lokal produzierte Rohstoff Raps kann nämlich zur Biodieselherstellung genutzt werden. Stärkung der regionalen Wirtschaft, Sicherung von Arbeitsplätzen und Klimaschutz gehen so Hand in Hand“, sagte Stephan Arens, Geschäftsführer der UFOP.

Grundsätzlich gilt, dass Kraftstoffe die Mindestanforderungen der geltenden Normen erfüllen müssen. In Europa ist für reinen Biodiesel die EN 14214 festgelegt, die üblicherweise in den Produktinformationen der Fahrzeughersteller als Voraussetzung für den Einsatz und die Gewährleistung vorgegeben ist.

„Die Qualität des Biodiesels ist ein entscheidender Baustein, wenn Fahrzeuge mit B20, B30 oder B100 betrieben werden sollen. Die AGQM stellt durch unangekündigte Probenahmen bei den Herstellern sicher, dass die Spezifikationen der Norm eingehalten werden und Biodiesel sicher eingesetzt werden kann“, betonte Dr. Richard Wicht, Geschäftsführer der AGQM.

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