Nordrhein-Westfalen: Transport- und Logistikbranche einigt sich auf neue Tarife

Arbeitgeber und Arbeitnehmern haben eine stufenweise Anhebung der Löhne und Gehälter bis 2026 vereinbart. Neuerungen gibt es außerdem beim Urlaubsgeld und den Zuschlägen.

Auch Auszubildende zum Berufskraftfahrer erhalten im dritten Ausbildungsjahr nach Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE mehr Geld (Foto: Adobe Stock)
Auch Auszubildende zum Berufskraftfahrer erhalten im dritten Ausbildungsjahr nach Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE mehr Geld (Foto: Adobe Stock)
Christine Harttmann

Am vergangenen Montag haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft in der sechsten Verhandlungsrunde in Nordrhein-Westfalen auf Änderungen der Mantel- und Lohntarifverträge in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft geeinigt. Demnach sollen die Löhne und Gehälter zum 1. Oktober 2024 um 5,7 Prozent steigen. Ein Jahr später, zum 1. Oktober 2025, kommen weitere 4,3 Prozent, mindestens aber 120 Euro hinzu, 2026 beträgt die Lohnerhöhung dann 4,0 Prozent, sowie ebenfalls mindestens 120 Euro. Das teilt der Arbeitgeberverband VWL mit.

Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. Oktober 2024 im 1. Ausbildungsjahr auf 1.000 Euro brutto, im 2. Ausbildungsjahr auf 1.100 Euro brutto und im 3. Ausbildungsjahr auf 1.200 Euro brutto. Ab dem 1. Oktober 2024 erhalten Auszubildende zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin im dritten Ausbildungsjahr nach Erwerb der Fahrerlaubnisklasse CE eine monatliche Vergütung in Höhe von 1.350 Euro brutto. Zum 1. Oktober 2025 erhöht sich die Ausbildungsvergütung um jeweils 70 Euro brutto. Ab dem 1. Oktober 2026 erhöht sich die Ausbildungsvergütung jeweils um weitere 70 Euro brutto. Die Laufzeit der Entgelttarifverträge endet am 28. Februar 2027.

In den Manteltarifverträgen wird ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsentgelts in fünf Stufen bis 2028 eingeführt. Mehrarbeitszuschläge werden künftig auch für Teilzeitbeschäftigte gezahlt, wenn die individuelle Arbeitszeit um 25 Prozent überschritten wird. Darüber hinaus steigen die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit ab 2026 auf 75 Prozent und 125 Prozent. Nachtzuschläge werden ab dem 1. Januar 2025 in Höhe von 25 Prozent für die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gezahlt.

Darüber hinaus einigten sich die Tarifparteien auf eine Anpassung der Urlaubsregelung. Künftig erhalten Tarifbeschäftigte im ersten Beschäftigungsjahr 28 Urlaubstage, ab dem zweiten Beschäftigungsjahr 29 Urlaubstage und ab dem siebten Beschäftigungsjahr 30 Urlaubstage. Die Manteltarifverträge sind erstmals zum 31. Dezember 2030 kündbar.

Die Tarifverhandlungen wurden von den Arbeitgeberverbänden VVWL, VSL sowie dem Arbeitgeberverband für das Verkehrs- und Transportgewerbe im Bergischen Land Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Ver.di geführt.

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