Nationaler Flickenteppich gefährdet Kombinierten Verkehr

In einer gemeinsamen Erklärung warnen Logistikverbände vor faulen Kompromissen bei der Revision der europäischen KV-Richtlinie.

(Foto: Pixabay)
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Christine Harttmann

Logistikverbände befürchten, dass internationale Kombinierte Verkehr in Europa durch einzelstaatliche Bestimmungen erheblich behindert werden. Als Grund für ihre Befürchtungen führen der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), der Bundesverband öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) die starke Position an, die der EU-Rates in den laufenden Trilog-Verhandlungen einnimmt. In den Gesprächen zwischen EU-Kommission und Europäischem Parlament geht es um eine Revision der Richtlinie 92/106/EG für den Kombinierten Verkehr. Die Mitgliedstaaten haben sich laut den Verbänden von einem harmonisierten europäischen Ansatz weitgehend Regelungen und präferieren einzelstaatliche Lösungen.

Damit würde nationales Recht, das auch noch unterschiedlich interpretiert und ausgelegt werden kann, an Stelle einheitlicher und eindeutiger Vorschriften rücken, heißt es in der Stellungnahme. Wieder einmal webe Brüssel an einem Flickenteppich, anstatt ihn aufzulösen, bemängeln die Verbände.

Damit auch der grenzüberschreitende Kombinierte Verkehr Wachstumsimpulse erhalte, müsse jedoch die Definition für „nächstgelegenes geeignetes Terminal“ in allen Staaten einheitlich sein. Eine Definition, die sich lediglich am Vorhandensein eines Terminals orientiere, ohne zu fragen ob ein bestimmtes KV auch geeignet sei – wie es in einigen EU-Mitgliedstaaten heute bereits der Fall ist – mache Kombinierte Verkehre unberechenbar oder unrentabel. Die Verbände bemängeln, dass KV-Nutzer bei grenzüberschreitenden Transporten mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften konfrontiert werden. Das verkompliziert System und macht es ineffizienter.

Die Verbände schlagen außerdem vor, die Definition für grenzüberschreitende Kombinierte Verkehre weiterhin auch die Vor- und Nachläufe einzuschließen., damit wichtiger Straßentransport auf der ‚letzten Meile’ nicht zusätzlich behindert wird.

Der ursprüngliche Richtlinienvorschlag der EU-Kommission und die Position des Europäischen Parlaments sollte nach Ansicht der Verbände im Trilog wieder an Gewicht gewinnen. Sollten sich hingegen die im Beschluss des EU-Rats manifestierten nationalen Einzelinteressen durchsetzen, werden internationale Transporte vermehrt auf der Straße durchgeführt, zeigen sich DSLV, BÖB und VDV überzeugt. Bevor die EU-Kommission akzeptiert, dass der Kombinierte Verkehr deutlich geschwächt wird, sollte sie ihren ursprünglichen Vorschlag besser zurückziehen.

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