Nachhaltigkeit im Straßengüterverkehr: BGL begrüßt neuen Reformansatz der EU-Kommission
Der Vorschlag für das neue Gesetzespaket, den die Europäische-Kommission am 11. Juli 2023 unterbreitete, sieht für einige Bereiche des Güterverkehrs Anpassungen an neue Entwicklungen vor. Sie alle eint, dass sie darauf abzielen, den CO2-Fußabdruck des Frachtsektors zu verringern, Bürokratie beim grenzüberschreitenden Warentransport abzubauen und das sogenannte Greenwashing zu erschweren.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt diese Reformvorschläge ausdrücklich. Der in Frankfurt am Main ansässige Verband betont, dass regelmäßige Anpassungen der Richtlinie unerlässlich seien, um eine zeitgemäße und praxistaugliche Logistik zu ermöglichen. Durch angepasste Rahmenbedingungen könne der Straßengüterverkehr einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten, indem Kraftstoffeinsparungen erziele und somit CO2-Emissionen reduziert würden. Zudem seien EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen entscheidend für einen fairen Wettbewerb auf dem hart umkämpften Logistikmarkt.
Besonders lobt der BGL, dass 5-achsige Kraftfahrzeuge mit bis zu 40 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgenommen wurden sowie die maximal zulässige Achslast der Antriebsachse bei den Null-Emissions-Fahrzeugen auf 12,5 Tonnen angehoben wurde. Die maximale Gewichtsbeschränkung für einen Standard-40-Tonnen-Lkw würde damit um vier Tonnen erhöht, während wasserstoffbetriebene Lkw länger wären. Allerdings sollte die Gewichtsanhebung aus Sicht des BGL auf alle Antriebsarten erweitert werden, um beispielsweise bei Teilentladung der Problematik der kurzzeitigen Antriebsachslastüberschreitung gerecht zu werden.
Darüber hinaus ruft der BGL vor dem Hintergrund der Diskussion um Nutzfahrzeugabmessungen und -gewichte zu einer wissenschaftlich begleiteten Studie „Nutzfahrzeugkonzepte & Infrastruktur“ in Deutschland und der EU auf. Damit sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie beide Seiten – Infrastruktur und Fahrzeuge – eine nachhaltige und effiziente Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft auch in der Zukunft ermöglichen können.
Der von EU-Kommission unterbreiteten Vorschlag nennt sich „Paket zur Ökologisierung des Güterverkehrs“. Er enthält neben dem vom BGL kommentierten Vorschlag noch einige weitere Rechtsvorschriften, die die Verlagerung von Gütern von der Straße auf Schiene und Wasserstraßen vorsehen, Anreize für den Kauf emissionsarmer Lkw schaffen und die Berechnung des CO2-Fußabdrucks von Gütertransporten einfacher und genauer machen sollen. Der Chef des EU-Grünen Deals, Frans Timmermans, bezeichnete den Vorschlag als ein Mittel, um sicherzustellen, dass „die Fracht so nachhaltig wie möglich gehandhabt wird, unabhängig davon, ob sie per Lkw, Zug oder Binnenschiff transportiert wird“.
Unter anderem ist die CountemissionsEU-Verordnung Teil des Gesetzespakets. Damit möchte die Kommission die Berichtslücke bei den Tür-zu-Tür-Emissionen schließen. Obwohl es sich um eine der Hauptursachen für CO2-Emissionen in der Europäischen Union handelt, gibt es nämlich bisher keinen Standardrahmen für Frachtunternehmen, wie sie diese Emissionen berechnen sollen.
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