Das Präsidium des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) appelliert an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, bis zur Auflösung des Deutschen Bundestages wegen Neuwahlen einen Nachtragshaushalt 2024 und einen Bundeshaushalt 2025 zu verabschieden. Dazu gehören aus Sicht des Branchenverbandes vor allem ein verlässlicher Etat für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und ein beschlossener Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds.
„Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für die Branche und für unsere Kundinnen und Kunden. Ziel muss es sein, dass die Fraktionen nun die wichtigsten, bereits begonnenen Gesetzgebungsvorhaben im Verkehrsbereich noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode beschließen“, erklärt VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Unter anderem will der Verband, dass der Entwurf des Eisenbahninfrastruktur- und Trassenpreisgesetzes vorrangig umgesetzt wird. Das im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorgesehene Mittelvolumen für die Bundesschienenwege müsse durch einen Haushaltsbeschluss oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gesichert werden, so die Forderung.
Die Mittel für die Trassenpreisförderung im Schienengüterverkehr und im Schienenpersonenfernverkehr sowie die Finanzierung der Bestandserhaltung müssen laut VDV durch Umschichtungen oder zusätzliche Mittel erhöht werden. Die vollständige Finanzierung der Bestandserhaltung der Bundesschienenwege einschließlich der Anwendung der neuen Finanzierungsmöglichkeiten des BSWAG (Erhaltungsförderung) muss für die Jahre 2024 und 2025 vertraglich gesichert werden.
Dies würde bedeuten, dass der 2. Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV 3) durch die Gremien gebracht und für 2024 wirksam unterzeichnet wird. Andernfalls, so warnt der VDV, drohen hohe wirtschaftliche Verluste für die Infrastruktur. Gleiches gilt demnach für den 3. Nachtrag zur LuFV 3 mit Wirkung für 2025, der ebenfalls finalisiert, durch die Gremien gebracht und wirksam gezeichnet werden muss.
„Vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Wahl, die danach zu führenden Koalitionsverhandlungen, den Abschluss eines Koalitionsvertrags und der Konstituierung einer neuen Bundesregierung würde es einen erheblichen Zeitverlust bedeuten, notwendige Maßnahmen erst dann umzusetzen. Die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger können mit Blick auf reibungslose Mobilität und Warenströme nicht so lange warten“, so Wortmann abschließend.
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