MPU kann durch EU-Führerschein umgangen werden

Deutsche Verkehrssünder können unter Umständen dauerhaft ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen neuen Führerschein im EU-Ausland erwerben. Das ergab ein Urteil des europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
Redaktion (allg.)
In dem aktuellen Fall hatte der Kläger mit Wohnsitz in Österreich nach Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis und Ablauf einer 18 Monate langen Sperrfrist einen neuen Führerschein in Österreich erworben. Das Landratsamt München hatte seinen Antrag auf Umschreibung der österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche abgelehnt. Die Begründung: Es bestünden seit dem Entzug Zweifel an seiner Fahreignung, die nur durch eine bestandene MPU ausgeräumt werden könnten. Dies lehnten die Luxemburger Richter mit dem Hinweis auf die abgelaufene Sperrfrist und die in Österreich erfolgte verkehrspsychologische Untersuchung ab. Der TÜV Rheinland äußerte sich kritisch gegenüber dem Urteil: "Die MPU wird schließlich nicht zum Spaß gemacht, sondern um extrem verkehrsauffälligen Autofahrern zu helfen, die häufig auch Probleme in anderen Lebensbereichen haben" , erklärt Dr. Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts. Grund für den Verlust der Fahrlizenz kann z.B. eine Autofahrt mit mehr als 1,6 Promille sein oder Promille-Wiederholungsfahrten. Ein weiterer Anlass: Wer unter Einfluss von Drogen hinter dem Steuer erwischt wird, muss ebenfalls seine Fahreignung begutachten lassen. Schließlich fallen darunter auch notorische Raser sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Straßenverkehr aufgefallen sind.(tpi)
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