Moselvertrag: Abschaffung der Schifffahrtsabgaben

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt die Abschaffung der Schifffahrtsabgaben auf der Mosel ab dem 1. Juli 2025.

Die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel sollen durch eine Änderung des Moselvertrags zum 1. Juli 2025 abgeschafft werden.
Die Schifffahrtsabgaben auf der Mosel sollen durch eine Änderung des Moselvertrags zum 1. Juli 2025 abgeschafft werden.
Daniela Sawary-Kohnen

Nach jahrelangen Gesprächen und Verhandlungen haben sich Vertreter der Moselanrainerstaaten Deutschland, Frankreich und Luxemburg darauf geeinigt, dass auf der Mosel keine Schifffahrtsabgaben mehr erhoben werden. Der erfolgten Unterzeichnung des Änderungsprotokolls zum Moselvertrag schließt sich ein Ratifizierungsverfahren an. Die Abgabenfreiheit auf der Mosel soll dann in allen drei Staaten zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Am vergangenen Montag unterzeichneten François Bausch, Vizepremier und Verkehrsminister Luxemburgs, Philippe Voiry, französischer Botschafter für zwischenstaatliche Kommissionen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, und Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, auf einem Bereisungsschiff der Bundesregierung im Dreiländereck bei Schengen ein entsprechendes Änderungsprotokoll zum Moselvertrag.

Mehr Güter über Wasserstraßen

Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) begrüßt die nun getroffene Einigung vor dem Hintergrund, dass bereits zum 1. Januar 2019, mit Ausnahme der Mosel und des Nord-Ostsee-Kanals, die abgabenfreie Fahrt auf den Bundeswasserstraßen in Kraft getreten ist, als richtigen und konsequenten Schritt. BDB-Präsident Martin Staats (MSG, Würzburg):

„Es ist der erklärte politische Wille von Bund und EU, dass die umweltfreundliche Binnenschifffahrt künftig deutlich mehr Güter übernehmen soll. Die Abschaffung der Abgaben auf der Mosel, auf der jährlich immerhin rund 7 Millionen Tonnen Güter transportiert werden, bedeutet, dass wir Binnenschiffstransporte kosteneffizienter durchführen können. So wird einerseits ein wichtiger Anreiz für eine zunehmende Verlagerung von Gütern auf die Wasserstraßen gesetzt, andererseits kann auch die Wirtschaft in der Region Mosel-Saar von dieser Maßnahme profitieren.“

Die Abschaffung der Befahrensabgaben auf den Wasserstraßen sei eine Maßnahme aus dem ‚Masterplan Binnenschifffahrt‘, der bereits im Frühjahr 2019 vom CSU-geführten BMVI und dem BDB vorgestellt wurde, so Staats weiter. Über Jahre hätten sich hochrangige Vertreter aus der saarländischen Stahlindustrie, der Schifffahrt, des Moselhafens Trier, der Moselkommission und der Führungsebene des BMVI in einem konstruktiven Dialog mit den französischen und luxemburgischen Kollegen für einen Wegfall der Gebühren eingesetzt.

Moselvertrag von 1956

Binnenschiffer müssen seit der Einweihung der Großschifffahrtsstraße Mosel im Jahr 1964 für das Befahren Abgaben zahlen. Die Grundlage dafür bildet der Moselvertrag von 1956, in dem Deutschland, Frankreich und Luxemburg beschlossen, den Fluss von Koblenz bis Thionville mit Staustufen auszubauen.

Die Bau- und Unterhaltskosten hierfür wurden über die Befahrensabgabe finanziert. Zuständig für die Verteilung der Abgaben – im Jahr 2019 betrugen die Einnahmen aus den Schifffahrtsabgaben rund sieben Millionen Euro – ist die Internationale Mosel-Gesellschaft. Ab Mitte 2025 soll kein Entgelt mehr fällig werden. Auch die Moselgesellschaft soll im Zuge der Abschaffung der Abgaben aufgelöst werden

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