Mobilitätspaket: EU-Unterhändler einigen sich
Der im sogenannten Trilog-Verfahren erzielte Kompromiss zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat verpflichtet Unternehmen, ihre Fahrzeuge immer nach spätestens acht Wochen an den Firmensitz zurückzuholen. Das berichtet Ismael Ertug, der für die SPD im EU-Parlament sitzt und an den Verhandlungen beteiligt war. Damit wolle man sogenannte Briefkastenfirmen in der Transportbranche bekämpfen.
Für die Fahrer gilt, auch darauf haben sich die Unterhändler verständigt, prinzipiell eine Heimkehrpflicht alle vier Wochen. Ihre Lenk- und Ruhezeit dürfen sie laut Ertug weiterhin alle zwei Wochen verkürzen, wenn sie ihre Pausenzeit in der Woche darauf dementsprechend verlängern. Zudem verbietet das Mobilitätspaket den Fahrern, dass sie ihre reguläre wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden im Fahrerhaus verbringen. Auch bei der Kabotage soll eine Neuregelung gelten. Mit dem Mobilitätspaket wird eine sogenannte Karenzzeit eigeführt: im Rahmen der Kabotage sind künftig drei Verkehre in sieben Tagen erlaubt.
Digi-Tacho ab 2025 oberhalb von 3,5 Tonnen Pflicht
Danach muss der Fahrer eine viertägige Kabotagepause im Heimatland einlegen. Ab dem ersten Tag gilt außerdem auch für Lkw-Fahrer und Fahrerinnen die Entsenderichtlinie. Einzige Ausnahme bleiben hier die bilateralen Verkehre und der reine Transit mit maximal einer Be- oder Entladung je Strecke. Der digitale Tachograf soll ab 2025 für alle Lkw ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) verpflichtend sein. Ab Mitte 2026 gilt er dann auch für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen zGG. Somit werde dem Unterlaufen der Arbeitsrechtsbestimmungen durch die sogenannten „Sprinter“ ein Riegel vorgeschoben, heißt es in einer Mitteilung der SPD.
„Das neue Gesetzespaket will dem Nomadendasein der Lkw-Fahrerinnen und-Fahrer ein Ende setzen. Alle Unternehmen, die entgegen der bisherigen gesetzlichen Grauzonen in diesem Sektor seriöse Arbeit leisten, profitieren von dem heute beschlossenen Paket“, kommentierte Ertug das Verhandlungsergebnis.
Gute Grundlade: Positive Resonanz bei deutschen Verbänden
Auf positive Resonanz stieß der Kompromiss bei deutschen Verbänden. So begrüßte der Bundesverband Güterverkehr und Logistik BGL Kompromiss, insbesondere weil es den Fahrern in Ausnahmefällen eine Stunde zusätzliche Lenkzeit gestatte, um beispielsweise die Betriebsstätte zu erreichen. Das Europäische Parlament und der Ministerrat hätten sich, so die Einlassung des Verbandes, auf einen weitreichenden Kompromiss zu sozial- und marktpolitischen Maßnahmen im Straßengüterverkehr geeinigt. Viele Forderungen des BGL seien berücksichtigt worden.
„Im Ergebnis ist mit dem Kompromiss eine gute Grundlage geschaffen worden“, wertete BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt das Ergebnis. „Nun ist die Politik gefordert, diese Beschlüsse schnellstmöglich zu bestätigen und anschließend die Umsetzung und Kontrollierbarkeit sicherzustellen.“
Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik reagierte ebenfalls positiv. „Damit entsteht wenigstens Planungssicherheit für die Speditionsbranche, ihre Transportdienstleister und ihre Kunden aus der verladenden Wirtschaft, auch wenn längst nicht alle Ergebnisse zufriedenstellend sind.“ so Axel Plaß, der Präsident des Verbandes, nach einer ersten Einschätzung des Ergebnisses.
Regelmäßige Rückkehr nach vier Wochen
Das jetzt ausgehandelte Recht auf regelmäßige Rückkehr in das Heimatland nach längstens vier Wochen Arbeit diene dem Sozialschutz und könne dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen für Berufskraftfahrer zu verbessern. Wichtig aus Sicht des DSLV sind auch einheitliche Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer, deren Einhaltung spätestens ab 2025 durch den gesetzlich vorgeschriebenen ‚Smart Tachograph‘ sichergestellt werden soll. Offen bleibe aber, wie das Verbot zum Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit im Fahrzeug praktisch umgesetzt werden soll, wenn weiterhin die Übernachtungsalternativen fehlen.
Kabotagebedingungen für DSLV zu restriktiv
Kritik äußerte der DSLV an den beschlossenen Kabotagebestimmungen. Diese seien deutlich zu restriktiv. Insbesondere die Karenzzeit von vier Tagen hält der Verband für zu lang, da sie „sogar den straßenseitigen Vor- und Nachlauf im Kombinierten Verkehr Schiene/Straße mit einschließen sollen“. Ob die ebenfalls ausgehandelte Rückführungspflicht für Fahrzeuge in das Herkunftsland ohne nennenswerte Leerfahrtenanteile und zusätzliche CO2-Emissionen disponiert werden kann, bleibe abzuwarten. Bedenken äußerte Plaß auch zum weitgehende Einbezug des internationalen Straßengütertransports in das Entsenderecht:
"Die Einhaltung des Flickenteppichs nationaler Mindestlohnvorschriften wird dadurch für international agierende Speditionen weiterhin eine administrativ aufwändige Herausforderung bleiben.“
Der Verbandschef hält jedoch vor allem für entscheidend, „ob die neuen Vorschriften so dicht kontrolliert werden, dass sie auch tatsächlich wirken. Wenn behördliche Überwachung nicht greift, helfen auch die strengsten Vorschriften nicht.“
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