Mindestlohngesetz: Scharfe Kritik an Auftraggeberhaftung
In einer gemeinsamen Pressemitteilung übten der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) Kritik an der Vollzugspraxis des Mindestlohngesetzes. Logistikunternehmen dürften nicht unter Generalverdacht geraten, so das einhellige Credo.
Mit der jetzigen behördlichen Vollzugspraxis sei das umstrittene Gesetz nicht geeignet, die Zahlung des deutschen Mindestlohns auch bei gebietsfremden Unternehmen durchzusetzen und damit Wettbewerbsgleichheit herzustellen, kritisieren die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der vier Spitzenverbände der Verkehrsbranche anlässlich ihres turnusmäßigen Treffens am 10. März 2015 in Köln.
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