Mikro-Depots: Bis zu 40 Prozent Förderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert Mikro-Depots im Rahmen der nachhaltiger Last-Mile-Logistik. Vielfältige Fördermöglichkeiten von der Errichtung, über Containerlösungen bis hin zu Sicherheitstechnik oder Sanierung bestehender Infrastruktur.

Das Wirtschafts- und Klimaministerium fördert den Aufbau von Mikro-Depots, sowohl in Bestandgebäuden wie Neubauten oder Containerlösungen. Im Bild: Mikro-Depot von Smart City DB am Alexander-Platz in Berlin. | Foto: Smart City DB/Oliver Lang
Das Wirtschafts- und Klimaministerium fördert den Aufbau von Mikro-Depots, sowohl in Bestandgebäuden wie Neubauten oder Containerlösungen. Im Bild: Mikro-Depot von Smart City DB am Alexander-Platz in Berlin. | Foto: Smart City DB/Oliver Lang
Redaktion (allg.)
(erschienen bei LOGISTRA von Johannes Reichel)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) hat eine Förderung für Mikro-Depots gestartet und nimmt erneut Skizzen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) entgegen. Bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden. Mit der Mikro-Depot-Richtlinie will das Ministerium die klimafreundliche Gestaltung der Lieferverkehre voranbringen.

"Der Online-Handel und der damit verbundene Transport von Waren durch Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP) hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Das führt zu hohen CO2 Emissionen aber auch zu erhöhten Konzentrationen an Feinstaub und Stickstoff sowie Staus in unseren Städten. Die Richtlinie fördert Investitionen, die eine emissionsfreie Abwicklung von logistischen Prozessen ,auf der letzten Meile' ermöglichen", wirbt das Ministerium.

Das Antragsverfahren selbst ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe können Unternehmen in den Jahren 2022 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai Projektskizzen einreichen. In einem Auswahlverfahren werden diese anhand von definierten Kriterien ausgewählt und die Einreichenden zur förmlichen Antragstellung aufgefordert, schildert das Ministerium weiter. Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, wie etwa die Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, die Anschaffung von Containern und spezieller Sicherheitstechnik, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht. Von der Förderung können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung profitieren. Die Kooperation von mehreren Antragstellern in Verbünden ist ausdrücklich erwünscht, so das Ministerium weiter. Die Skizzen zur Richtlinie nimmt die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) ab 1. März 2022 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024.

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