Seit Oktober 2022 galt eine Beschäftigung mit einem Verdienst zwischen 520 Euro und 1.600 Euro als Midijob. Die Grenze wird zum 1. Januar 2023 weiter angehoben. Ab 2023 gilt für einen Midijob die Spanne – auch Gleitzone oder Übergangsbereich genannt – zwischen 520 Euro und 2.000 Euro.
Reduzierter Sozialversicherungsbeitrag
Midijobber zahlen einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag. Der Anteil steigt mit dem Verdienst und erreicht bei 2.000 Euro die volle Beitragshöhe. Die verringerten Rentenbeiträge führen dabei nicht zu geringeren Rentenansprüchen. Midijobber erwerben trotzdem die vollen Rentenansprüche.
Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs im Übergangsbereich werden – wie bei den Minijobs – zusammengerechnet. Ein Anstellungsverhältnis gilt automatisch als Midijob, sobald das Einkommen auf unter 2.000 Euro im Monat sinkt. Arbeitnehmer müssen in diesem Fall den Midijob nicht extra beantragen.
Mehr über Mini- und Midijobber in der Broschüre im Anhang.
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?