Mercedes-Benz Sicherheits-Assistenz-Systeme: Jeder Unfall ist einer zu viel.

Neu auf der #iaa. Die neuen Lkw von Mercedes-Benz mit Sicherheitssystemen verursachen deutlich weniger Unfälle.

Mercedes-Benz Sicherheits-Assistenz-Systeme: Jeder Unfall ist einer zu viel. Foto: Daimler
Mercedes-Benz Sicherheits-Assistenz-Systeme: Jeder Unfall ist einer zu viel. Foto: Daimler
Redaktion (allg.)
von Bert Brandenburg, nfz-messe.com

Dass automatisierte Notbremssysteme sehr positiv wirken, zeigt das reale Unfallgeschehen eindeutig: Aktuelle Untersuchungen in Niedersachen und Baden-Württemberg belegen, dass Lkw, die mit einem solchen System ausge­stattet sind, deutlich seltener Unfälle verursachen als Lkw ohne ein solches System. Schoch ist überzeugt: „ Die schnelle verpflichtende Einführung eines Abbiege-Assistenten würde zu den gleichen Ergebnissen kommen.“

Detaillierte Unfallanalyse zur Verbesserung der Systeme notwendig

Andererseits muss sehr genau geschaut werden, wie die Unfälle im Detail zustande kommen, um weitere Verbesserungspotenziale zu identifizieren. Mercedes-Benz setzt hier auf die hauseigene Unfallforschung, deren Ergeb­nisse sowohl in den Weiterentwicklungsprozess für unsere Systeme als auch in die Diskussion mit dem Gesetzgeber über zukünftige Gesetzesanforde­rungen eingehen. „Die Entwicklungsdynamik hier im Haus ist unheimlich hoch“, berichtet Schoch. „Die Sensorik wird technisch immer besser, die Algorithmen immer leistungsfähiger, die Systemauslegung insgesamt immer ausgefeilter.“ Außerdem wird die Vernetzung zwischen den Fahrzeugen, Informationen aus der Straßeninfrastruktur und Automatisierung zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Daher unterstützt Mercedes-Benz die Entwicklung einer integrierten Verkehrssicherheitsstrategie. Diese bezieht das Fahrzeug, den Fahrer und die Infrastruktur mit ein.

Abschaltbarkeit der Assistenzsysteme vom Gesetzgeber vorgeschrieben

In der Öffentlichkeit wird aktuell auch diskutiert, dass die besten Systeme nichts bringen, wenn sie durch den Fahrer abgeschaltet werden können. Die heutigen Systeme sind jedoch unter der gesetzlichen Rahmenbedingung entwickelt worden, dass der Fahrer jederzeit die Hoheit über sein Fahrzeug haben muss. Daher hat der Gesetzgeber die Abschaltbarkeit ursprünglich vorgeschrieben. „Diese macht aus unserer Sicht aber auch inhaltlich Sinn, dann wenn beispielsweise der Sensor durch ein Vorbaugerät verdeckt ist, wie im Schneepflugbetrieb von Fahrzeugen der Straßenmeisterei oder derzeit noch in einigen hochkomplexen Verkehrssituationen in der Stadt“, so Schoch. Die Weiterentwicklung der Technik, aber auch die Neujustierung der Gesetzeswelt, lässt nunmehr den Spielraum, die Diskussion über situative Abschaltbarkeit, eine automatische Wiedereinschaltung und die Auslegung der Übersteuer­barkeit von Systemen durch den Fahrer neu zu bewerten.

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