Maut: Neue Tarife seit 1. Oktober 2021

Toll Collect hat die Maut-Tarife für Lkw neu angesetzt und gleichzeitig die Mautbefreiung für Erdgas-Fahrzeuge neu geregelt. Die allgemeinen Tarife gelten rückwirkend ab Oktober 2020.

Neue Mautpreise für Lkw auf Deutschlands Straßen. Foto: Toll Collect/Litjes
Neue Mautpreise für Lkw auf Deutschlands Straßen. Foto: Toll Collect/Litjes
Daniela Sawary-Kohnen

Ab dem heutigen ersten Oktober 2021 gelten für die Lkw-Maut in Deutschland neue Tarife. Die Tarife gelten rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020, so dass der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten rückwirkend ab diesem Zeitpunkt sinkt. Allerdings steigt der Anteil für die Luftverschmutzungskosten. Insgesamt sinken die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht.

Für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 kann laut Toll Collect auf Antrag anteilig Maut erstattet werden. Der Umfang der Erstattung des Mautteilsatzes Infrastrukturkosten ist dabei von der Gewichtsklasse abhängig. Die Erstattung kann beim Bundesamt für Güterverkehr ab dem 3. November 2021 über eine Online-Plattform auf der Webseite beantragt werden. Bis dahin würden bei den Transport– und Logistikunternehmen sämtliche für die Beantragung erforderliche Abrechnungsdokumente vorliegen, so das Unternehmen. Der Anspruch kann noch bis Ende 2023 geltend gemacht werden.

Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge

Gleichzeitig gilt die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw ab dem ersten Oktober 2021 nur noch für Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG, LNG oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden. Darüber hinaus müssen sie über eine Systemgenehmigung gemäß der Verordnung VO (EG) Nr. 595/2009 verfügen.

Die Fahrzeuge haben die Anforderungen der Schadstoffklasse Euro VI zu erfüllen und sind durch den Fahrzeughersteller bereits vor der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung als Neufahrzeug für den überwiegenden Erdgasantrieb konfiguriert.

Fahrzeuge, die nachträglich umgerüstet oder um ein oder mehrere Erdgastanks ergänzt wurden, sind ab dem ersten Oktober 2021 hingegen mautpflichtig. Gleiches gilt für erdgasbetriebene Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffklasse Euro VI angehören. Der Antrieb mit LPG ist grundsätzlich mautpflichtig.

In den vergangenen Wochen hatte Toll Collect die Halter von erdgasbetriebenen Fahrzeugen laut eigenen Angaben direkt über die Neuregelungen informiert.

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