Luxemburg: Fahrpersonal-Entsenderegelungen ausgesetzt

Die seit Sommer 2017 in Luxemburg geltenden Entsenderegelungen für mobiles Personal im Transportbereich sind bis auf weiteres ausgesetzt worden. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik & Entsorgung (BGL) hatte gegen diese Regelungen interveniert.
Foto: Europäische Kommission
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Torsten Buchholz

Der Verband hatte mehrfach bei der EU-Kommission, dem zuständigen luxemburgischen Arbeitsministerium und bei der Deutschen Bundesregierung auf die unzumutbaren bürokratischen Hürden für ausländische Transportunternehmen hingewiesen. Die luxemburgische Gesetzgebung berücksichtige „eindeutig nicht die Besonderheiten des mobilen Personals im Verkehr“, so der BGL.

So sei gefordert, dass für jede einzelne Fahrt jeder Fahrer bei den luxemburgischen Behörden angemeldet werden und die luxemburgischen Mindestlohnvorschriften einhalten. Voraussetzungen für den Zugang zum elektronischen Entsendeportal war nach Mitteilung des Verbandes der Nachweis einer luxemburgischen Mehrwertsteuer-ID-Nummer sowie eine Registrierung beim Mittelstandsministerium über gelegentliche und vorübergehende Dienstleistungen in Luxemburg.

Gegenüber der EU-Kommission und den zuständigen Ministerien in Luxemburg und Deutschland vertrat der BGL die Auffassung, dass diese Hürden es unmöglich machten, kurzfristige Transporte von und nach Luxemburg bzw. in Luxemburg durchzuführen und einem faktischen Marktausschluss gleichkommen. Der Verwaltungsaufwand der Anmeldung in Luxemburg würde in keinem Verhältnis zu dem bei der Durchführung einer Transportdienstleistung in der Regel nur wenige Stunden dauernden Aufenthalt in Luxemburg stehen.

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