Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat sich erfolgreich für zusätzliche Ausnahmen von der Lkw-Maut für das Bäckerhandwerk eingesetzt. Wie das bayerische Verkehrsministerium mitteilte, betrifft dies Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen, die handwerklich gefertigte Backwaren transportieren. Hintergrund der Änderung war eine bisherige Praxis des Mautbetreibers Toll Collect, die aus Sicht Bernreiters insbesondere größere Betriebe des Bäckerhandwerks benachteiligte.
Handwerksbetriebe von der Maut befreit
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind Handwerksbetriebe von der Maut befreit, wenn sie Material, Ausrüstung oder handwerklich gefertigte Produkte transportieren. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.
Toll Collect hatte bisher argumentiert, dass größere Bäckereibetriebe eher industrielle Produkte liefern würden und daher nicht unter die sogenannte Handwerkerausnahme fallen. Diese Sichtweise hatte zu Beschwerden seitens des Landes-Innungsverbands für das bayerische Bäckerhandwerk geführt.
Zu pauschal und nicht nachvollziehbar
„Die sehr pauschale Vollzugspraxis von Toll Collect bei größeren Handwerksbetrieben war nicht nachvollziehbar“, erklärte dazu Bayerns Verkehrsminister Bernreiter.
Daher setzte er sich in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing dafür ein, die Belieferung eigener Filialen mit selbst hergestellten Backwaren als handwerkliche Tätigkeit anzuerkennen. Der Bundesminister teilte diese Auffassung und erklärte, dass die Belieferung von Verkaufsstellen durch einen Handwerksbetrieb grundsätzlich unter die Ausnahme fällt.
Es geht um Gleichberechtigung
Mit der Anpassung wird eine gleichberechtigte Behandlung aller Handwerksbetriebe angestrebt, unabhängig von ihrer Betriebsgröße. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Handwerksbranchen haben, die ähnliche Probleme bei der Anwendung der Handwerkerausnahme geltend machen.
Das bayerische Verkehrsministerium und der Landes-Innungsverband für das Bäckerhandwerk begrüßen die neue Regelung als Schritt in die richtige Richtung, um die wirtschaftliche Belastung kleiner und mittlerer Betriebe zu verringern.
Neue Regelungen zur Lkw-Maut seit Juli 2024
Die erweiterte Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen gilt seit dem 1. Juli 2024. Seither sind laut Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) alle Fahrzeuge, die für den Gütertransport bestimmt sind oder genutzt werden, mautpflichtig.
Zeitgleich trat eine neue Handwerkerausnahme in Kraft, die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die für Dienst- und Werkleistungen notwendig sind, oder wenn handwerklich gefertigte Güter befördert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert wurden.
Berufe aus der Handwerksordnung
Dabei sind alle Berufe aus den Anlagen A und B der Handwerksordnung sowie vergleichbare anerkannte Ausbildungsberufe eingeschlossen. Die Regelung gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Seit dem 13. März 2024 konnten Fahrzeuge, die die Voraussetzungen erfüllen, über die Website von Toll Collect gemeldet werden. Dies soll die Mautkontrollen effizienter gestalten und unnötige behördliche Verfahren reduzieren.
Die Erweiterung der Mautpflicht betrifft hauptsächlich Fahrzeuge in der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen tzGm. Gleichzeitig sanken die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen leicht. Weitere Informationen zu den neuen Regelungen und der Handwerkerausnahme sind auf der Toll Collect-Website verfügbar.
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