Die neuen Maut-Tarife hatte der Bundesrat am 25. November 2022 mit der Fünften Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes beschlossen. Mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger ist der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Die neuen Tarife sind damit gültig.
In den neuen Tarifen werden vor allem die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt. Zusätzlich zu der bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen werden diese dann auch nach Gewichtsklassen und in der Gewichtsklasse über 18 Tonnen darüber hinaus nach Achsklassen differenziert.
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