Lkw-Maut: Bundestag beschließt Ausweitung auf alle Bundesstraßen ab Mitte 2018
Dem Bundestag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses vor. Bei der Abstimmung enthielt sich die Opposition. Bisher wird die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen erhoben, nicht aber auf dem Großteil der circa 40.000 Kilometer Bundesstraßen. Ziel ist, die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern, eine leistungsstarke sowie sichere Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten und die Nutzerfinanzierung voranzutreiben.
Zudem will der Bundestag bis spätestens Ende 2017 ebenfalls eine Maut-Ausweitung auf Fernbusse sowie Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen prüfen. Begleitend zum Gesetzentwurf hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen angenommen, der sich unter anderem auf die künftige Mauthöhe auf Bundesstraßen bezieht.
Der Bundestag spricht sich dafür aus, unterschiedliche Mautsätze für Bundesautobahnen und Bundesstraßen vermeiden zu wollen. Der Initiative für Verkehrsinfrastruktur pro Mobilität zufolge könnten der Wegekostenrechnung entsprechend die Mautsätze auf Bundesstraßen mehr als doppelt so hoch wie auf Autobahnen sein, was vor allem Unternehmen in ländlichen Regionen ohne gute Autobahnanbindung belasten würde.
„Ich begrüße sehr, dass die Koalition schon jetzt das klare Signal gibt, unterschiedliche Lkw-Mautsätze auf Autobahnen und Bundesstraßen vermeiden zu wollen. Die Entscheidung darüber steht erst 2018 an. Mit der Parlamentsentschließung wird frühzeitig einer Verunsicherung der Wirtschaft insbesondere im ländlichen Raum vorgebeugt", so Eduard Oswald, Präsident von Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V., und ergänzt: „Künftig werden anonymisierte und aggregierte Daten der Lkw-Maut öffentlich nutzbar sein. Das wird die Verkehrsplanung und die Verkehrsforschung verbessern.“ Teil des Entschließungsantrags ist darüber hinaus, die Mautteilsätze der Infrastrukturkosten anhand der Achslast zu bestimmen.
Ein Änderungsantrag, der sich auf die zweckgebundene Verwendung der Mauteinahmen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bezieht, wurde vom Bundestag abgelehnt. Die Fraktion zählt dazu auch Umweltschutzmaßnahmen sowie den Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten Emissionen. Dazu enthielten sich die Grünen.
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