Lkw-Maut: Bundesregierung segnet neue Mautsätze ab

Zum 1. Januar 2015 werden die neuen Mautsätze für die streckenbezogene Lkw-Maut in Deutschland in Kraft treten. Das hat die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, der die Bundesregierung jetzt zugestimmt hat, ergeben. Die Mauttarife sinken, zumindest vorläufig.
Redaktion (allg.)

Bei Euro-V-Fahrzeugen reduziert sich der Mautsatz um 1,9 Prozent. Außerdem wird es keine erhöhten Mauttarife für vierspurige Bundesstraßen geben – so wie es das Wegekostengutachten eigentlich ergeben hat. Das Bundesverkehrsministerium hält an den einheitlichen Mautsätzen fest und führt einen für Bundesautobahnen und vierspurige, bemautete Bundesstraßen gemittelten, durchschnittlichen Mautsatz ein. Die EU-Kommission hat gegen dieses Vorgehen laut Bundesverkehrsministerium keine Einwände erhoben.

Zur Erklärung: Nach EU-Recht müssen sich die durchschnittlichen Mautgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Durch so genannte „Wegekostengutachten" werden diese Kosten in regelmäßigen Abständen ermittelt. Im März wurde das neue Wegekostengutachten vorgestellt. Für Bundesstraßen hatte dieses Gutachten 2,5-fach höhere Kostensätze errechnet. Neu ist auch eine Mautspreizung zwischen Euro-V- und Euro-VI-Lkw. Sie wird 2,1 Cent je Kilometer betragen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) beurteilt diese Mautspreizung als „vernünftigen Kompromiss“, weil den höheren Anschaffungskosten für die Euro-VI-Fahrzeuge damit Rechnung getragen werde, ohne die Fahrzeuggeneration Euro V wirtschaftlich zu entwerten. Euro-V-Lkw machen heute noch rund 60 Prozent der Mautfahrleistungen aus. Mit der jetzt beschlossenen Mautspreizung werde ein Zusammenbruch der Gebraucht-Lkw-Märkte vermieden, so der BGL.

Um die Finanzierungslücke, die durch die gesunkenen Mautsätze entsteht, einigermaßen zu schließen, sind aber bereits Maßnahmen angekündigt worden. So soll die Lkw-Maut auf 1.000 zusätzlichen Kilometern Bundesstraße erhoben und die Gewichtsgrenze auf Lkw ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gesenkt werden. Die dafür notwendigen Gesetzesentwürfe sind bereits in Bearbeitung. Voraussichtlicher Starttermin für diese nächste Mauterweiterung ist der 1. Juli 2015.

(tpi)
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