Lkw-Maut: BGL unterstützt Klagen von Spediteuren

Nach dem Mauturteil des EuGH unterstützen der BGL und seine Mitgliederverbände Unternehmen, die Rückforderungen stellen wollen.

Seit Jahren hat der Bund die Lkw-Maut falsch berechnet. Nun können Spediteure die Rück-Erstattung fordern. (Foto: Pixabay)
Seit Jahren hat der Bund die Lkw-Maut falsch berechnet. Nun können Spediteure die Rück-Erstattung fordern. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Am 28. Oktober 2020 hatte der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Urteil die geltenden Lkw-Mautsätze in Deutschland ausgehebelt. Nun empfiehlt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung seinen Mitgliedsunternehmen, dass sie in Bezug darauf Ansprüche auf die Rückerstattung zuviel gezahlter Lkw-Maut geltend zu machen. Parallel dazu, so teilt de Verband mit, sei man im engen Kontakt mit dem BMVI. Dabei gehe es darum, einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten zu sondieren.

Den Unternehmen stehen laut dem BL drei Wege offen, wie sie beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ihre Ansprüche auf Maut-Rückerstattung entweder gelten machen können:

  • Sie können diese über ein bundeseinheitliches Lösungsmodell in Kooperation mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte und dem IT-Dienstleister und Prozessfinanzierer eClaim einfordern.
  • Sie können sich mit einem Anwalt ihres Vertrauens oder mit einer Kooperationskanzlei der BGL-Landesverbände an das BAG wenden.
  • Sie können die Ansprüche über ein vom BGL zur Verfügung gestelltes Musterschreiben geltend machen.

Der Bundesverband BGL und seine Mitgliedsverbände bieten zusammen mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte und dem IT-Dienstleister und Prozessfinanzierer eClaim betroffenen Transportunternehmen und Speditionen eine bundeseinheitliche Möglichkeit an, wie sie ihre Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Lkw-Maut geltend machen können. Für Unternehmen soll dies den Vorteil haben, dass sie ohne eigenes Risiko oder Vorabinvestitionen aktiv werden können. eClaim übernimmt die anfallenden Kosten, während Hausfeld die Ansprüche der registrierten Unternehmen sichert und diese außergerichtlich – sowie falls erforderlich auch gerichtlich - durchsetzt.

Um die Verjährung für Ansprüche aus dem Jahre 2017 zu hemmen, müssen sich Unternehmen dafür allerdings bis zum 04. Dezember 2020 auf der Webseite „www.mautzurueck.de“ anmelden. Dabei kommt es dann zu einem direkten Mandatsverhältnis der betroffenen Unternehmen mit Hausfeld. Es sei kein Abtretungsmodell, so der BGL, bei dem die Ansprüche an einen Rechtsdienstleister zur Durchsetzung übergehen. eClaim übernimmt etwaig anfallende Gerichtskosten und die Gebühren von Hausfeld gegen eine Erfolgsprovision. Teilnehmen kann jedes Unternehmen, das zu viel Maut gezahlt hat. Für Mitgliedsunternehmen des BGL gelten dabei jedoch Sonderkonditionen.

Wegen der strengen Verjährungsregeln des Verwaltungskostengesetzes seien jedoch die in den Jahren vor 2017 entstandenen Ansprüche vermutlich verjährt. Bereits Ende 2020 drohe die Verjährung auch für 2017 entstandene Ansprüche, betont der BGL, sofern keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen werden. Alle betroffenen Unternehmen müssten daher schnell handeln. Parallel zum Klageweg sondiert der BGL außerdem im engen Austausch mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auch einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten.

Der Europäische Gerichtshof hat am 28. Oktober 2020 entschieden, dass die Höhe der deutschen Lkw-Maut gegen Europarecht verstößt. Bei der Festlegung der Lkw-Mauthöhe dürfen - laut EU-Richtlinie - ausschließlich Kosten für Infrastruktur eingerechnet werden. Der Bund hat jedoch auch Kosten für die Verkehrspolizei mitberücksichtigt, obwohl diese keine Kosten für den Betrieb der Infrastruktur darstellen. Entsprechend ist die deutsche Lkw-Maut jedenfalls in der Höhe, in welcher diese auf den Kosten der Verkehrspolizei beruhte, europarechtswidrig.

Unternehmen, die Maut entrichtet haben, haben daher über Jahre hinweg mehrere hundert Millionen Euro zu viel Lkw-Maut gezahlt. Diese Unternehmen können vom Bund die Rückerstattung der zu viel gezahlten Maut verlangen. Zurückfordern können sie zumindest den Mautanteil, der auf den Kosten für die Verkehrspolizei beruhte. Nach derzeitigem Kenntnisstand des BGL summieren sich diese auf mindestens vier Prozent der entrichteten Mautgebühr. Möglicherweise bestehen auch darüberhinausgehende Ansprüche.

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