Das Landgericht München I habe sich mit seiner Entscheidung überraschenderweise nicht der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinsichtlich der Zulässigkeit von LegalTech-Angeboten von Inkassounternehmen, wie Financialright angeschlossen, so der BGL. Zudem weiche das Landgericht München I mit seiner Entscheidung auch von der Ansicht der Landgerichte Braunschweig und Frankfurt ab, welche die von der Financialright Schwestergesellschaft myRight gegen VW geführten Abtretungsmodelle bestätigt haben.
Nach Ansicht des Rechtsdienstleisters Financialright wie der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld besteht die Werthaltigkeit der Ansprüche weiter fort. Der BGL und seine Kooperationspartner gehen davon aus, dass die heutige gerichtliche Entscheidung in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben wird
Lkw , Lkw-Tests , Newsletter für Transportbranche und Speditionen , Wirtschaftsnachrichten , KEP-Dienste , Container, Paletten , Schienengüterverkehr , Lkw-Maut , Seehäfen , Luftfrachtverkehr , Transport-Recht , Elektromobilität , Europapolitik , Fuhrpark- und Flottenmanagement , Temperaturgeführte Transporte , Fahrzeugbeschaffung (Leasing, Miete, Kauf) , Frachtschifffahrt , Verkehrspolitik, Infrastruktur , Logistik- bzw. Transport-Dienstleistungen , Speditionen , Straßengüterverkehr , Lkw-Fahrer , Trailer (Sattel-Auflieger) , Lkw-Reifen , Kombinierter Verkehr
Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?