Lkw-Kartell: EuG weist Scania-Klage ab und bestätigt Geldbuße von 880,52 Millionen Euro

Schlappe für Scania: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Klage des Lkw-Herstellers abgewiesen und die von der Kommission wegen der Beteiligung an einem Kartell zwischen Lkw-Herstellern verhängte Geldbuße von 880,52 Millionen Euro bestätigt.

Lkw-Kartell: Scania hat vor dem Gericht der Europäischen Union keinen Erfolg, die Millionen-Geldstrafe bleibt bestehen. (Symbolbild: Adobe Stock)
Lkw-Kartell: Scania hat vor dem Gericht der Europäischen Union keinen Erfolg, die Millionen-Geldstrafe bleibt bestehen. (Symbolbild: Adobe Stock)
Nadine Bradl

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) gibt in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Klage des Lkw-Herstellers Scania abgewiesen wurde. Die von der Europäischen Kommission verhängte Geldbuße von 880,52 Millionen Euro bestätigte das Gericht. Grund ist die Beteiligung an einem Kartell zwischen Lkw-Herstellern (wir berichteten).

Hintergrund

Mit Beschluss vom 27. September 2017 hatte die Europäische Kommission festgestellt, dass die Gesellschaften Scania AB, Scania CV AB und Scania Deutschland GmbH, drei Unternehmen der Scania-Gruppe, die Lkw für Langstreckentransporte herstellen und verkaufen, gegen die Vorschriften des Unionsrechts über das Kartellverbot , verstoßen hatten, indem sie sich von Januar 1997 bis Januar 2011 mit ihren Wettbewerbern an Absprachen zur Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für mittlere und schwere Lkw im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beteiligten. Die Kommission verhängte gegen Scania eine Geldbuße von 880.523.000 Euro.

Dieser angefochtene Beschluss wurde nach einem sogenannten „hybriden“ Verfahren erlassen, bei dem das Vergleichsverfahren und das ordentliche Verwaltungsverfahren in Kartellsachen verbunden werden. Jedes Unternehmen, an das die Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet war, unter anderem Scania, erklärte sich gegenüber der Kommission bereit, Vergleichsgespräche aufzunehmen. Nach Gesprächen mit der Kommission beschloss Scania jedoch, sich aus diesem Verfahren zurückzuziehen, heißt es in der Pressemitteilung. Daher erließ die Kommission gegenüber den Unternehmen, die einen förmlichen Vergleichsantrag gestellt hatten, einen Vergleichsbeschluss und setzte die Untersuchung gegen Scania fort.

Das EuG hat mit Urteil vom 02.02.2022 die Klage von Scania auf Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses abgewiesen und dabei Klarstellungen zur Rechtmäßigkeit eines „hybriden“ Verfahrens in Kartellsachen sowie zum Konzept „einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung“ getroffen.

Gesamtplan erkennbar

Außerdem stellte das Gericht fest, dass die Kommission rechtlich hinreichend nachgewiesen habe, dass die kollusiven Kontakte, die seinerzeit auf verschiedenen Ebenen, insbesondere auf der Führungsebene zwischen 1997 und 2004, auf unterer Ebene am Sitz zwischen 2000 und 2008 und auf deutscher Ebene zwischen 2004 und 2011 stattfanden, zusammen Teil eines Gesamtplans waren, mit dem das einheitliche wettbewerbswidrige Ziel verfolgt wurde, den Wettbewerb auf dem Markt für mittlere und schwere Lkw im Europäischen Wirtschaftsraum zu beschränken. 

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