Lkw-Kartell: Elvis hat Zweifel an Klageabweisung

Nach der Abweisung der Klage gegen Daimler auf Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 96 Millionen Euro bezieht der Ladungsverbund Elvis Stellung. Er hatte das Inkassounternehmen gegründet, dem das Landgericht Stuttgart nun das Klagerecht abgesprochen hat.

Das Landgericht Stuttgart spicht dem eigens gegründeten Inkassounternehmen das Klagerecht ab. (Foto: Pixabay)
Das Landgericht Stuttgart spicht dem eigens gegründeten Inkassounternehmen das Klagerecht ab. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Überrascht von dem Urteil war Prof. Dr. Moritz Lorenz von der Berliner Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein und gerichtlicher Vertreter der Themis Schaden nicht. Die Entscheidung habe sich bereits in der mündlichen Verhandlung am 24. Februar 2022 abgezeichnet. Lozenz will das aber dennoch nicht unbedingt so auf sich beruhen lassen:

„Wir werden nun die schriftliche Urteilsbegründung analysieren und dann entscheiden, ob wir Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.“

Themis Schaden hatte die Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG (vormals: Daimler AG) auf Kartellschadenersatz von 96 Millionen Euro vor mehr als vier Jahren eingereicht. In der vergangenen Woche kam dann von der 30. Zivilkammer die Abweisung. Als wesentlichen Grund dafür nennt die LG-Kammer die fehlende Klagebefugnis der als Inkassounternehmen eingetragenen Themis Schaden.

Diese hatte der Spediteursverbund Elvis AG gegründet, um in ihr die Ansprüche von 350 kleinen und mittelständischen Frachtführerbetrieben zu bündeln. Nach Ansicht des Gerichts hat die Themis aber keine ihr erlaubte Inkassotätigkeit erbracht, sondern eine Rechtsberatung. Die Abtretungen etwaiger Kartellschadenersatzansprüche an sie seien daher wegen Verstoßes gegen §§ 3 und 4 Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig, weshalb die Themis nicht Inhaberin etwaiger kartellrechtlicher Schadenersatzansprüche geworden sei, schreibt das Gericht in seiner Pressemitteilung.
 

Lorenz meldet an diesem Urteil Zweifel an:

„Diese Auffassung teilen wir nach wie vor nicht, denn sie berücksichtigt nicht die letzte Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes und auch nicht die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der mit Urteil vom 13. Juli 2021 (Az. II ZR 84/20) den Spielraum für Inkasso-Sammelklagen in Deutschland erheblich vergrößert hat. Wir hätten es begrüßt, wenn das Landgericht Stuttgart der gebündelten Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen offener gegenübergestanden hätte.“

Die Europäische Kommission hatte mit Bescheid vom 19. Juli 2016 verschiedene Hersteller von Nutzfahrzeugen, darunter auch die Daimler AG, wegen kartellrechtswidrigen Handelns zu einem Bußgeld in Milliardenhöhe verurteilt. Die Themis Schaden verlangt auf dieser Basis und aus abgetretenem Recht von rund 350 Unternehmen die Zahlung von Kartellschadenersatz in Höhe von rund 96 Millionen Euro zuzüglich Zinsen und die Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für weitergehende Kartellschäden.

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