Lkw-Kartell: Anmeldefrist für Klage verlängert
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) und seine Partnerverbände (AMÖ, BWVL, DSLV) setzen sich gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright bereits für mehr als 7.000 Unternehmen aus der gesamten EU mit Klagen gegen das sogenannte Lkw-Kartell ein. In zwei Klagen aus den Jahren 2017 und 2018 wird bereits ein Schaden in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw eingeklagt. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird zurzeit vorbereitet.
Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde laut BGL die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell über die Sommerpause hinaus bis Ende August 2019 verlängert. Interessierte Unternehmen können sich entsprechend noch bis zum 31. August2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren und somit ihre Schadensersatzansprüche ohne Kostenrisiko geltend machen. Für die dritte Klage sind bereits mehr als 50.000 vom Kartell betroffene Lkw gemeldet.
Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 29 Prozent (für Nicht-Verbandsmitglieder 33 Prozent).
Angemeldet und auch nachgemeldet werden können vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2016 gekaufte, geleaste oder im Wege des Mietkaufs erworbene Lkw.
Das Lkw- Kartell dauerte mindestens 14 Jahre, nämlich von Januar 1997 bis Januar 2011. Dabei sollen die führenden europäischen Hersteller Lkw-Preise sowie den Zeitpunkt der Einführung und die Weitergabe der Mehrkosten für die Einhaltung der Abgasnormen Euro III bis Euro VI abgesprochen haben.
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