Lkw-Kartell: Anmeldefrist für BGL-Klage verlängert

Die Anmeldefrist für die dritte Klage des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung gegen das Lkw-Kartell wird bis zum 31. Mai 2019 verlängert. Bereits mehr als 10.000 Lkw sind für die dritte Klage registriert.

Foto: HUSS-VERLAG
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Torsten Buchholz

Gemeinsam mit dem Rechtsdienstleister Financialright will der BGL für mehr als 7.000 Unternehmen mit den zwei größten Klagen gegen das Lkw-Kartell Schadensersatz in Milliardenhöhe für fast 150.000 Lkw durchsetzen. Die Schadenshöhe liegt laut Angabne des BGL bereits jetzt im zehnstelligen Bereich. Die juristische Vertretung vor Gericht übernimmt in allen Fällen die auf Kartellschadensersatzverfahren spezialisierte Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte LLP. Eine dritte Klage wird vorbereitet.

Aufgrund der anhaltend großen Nachfrage wurde die Anmeldefrist für die dritte Klage gegen das Lkw-Kartell bis Ende Mai 2019 verlängert. Interessierte Unternehmen können sich noch bis zum 31. Mai 2019 auf der Online-Plattform www.truck-damages.com registrieren. Dort seien bereits mehr als 10.000 Lkw vorgemerkt, so der BGL.

Dem BGL angeschlossene Mitgliedsunternehmen profitieren von einer reduzierten Erfolgsprovision von 29 Prozent (für Nicht-Verbandsmitglieder 33 Prozent). Gemeldet werden können vom 1. April 2004 bis 31. Dezember 2016 gekaufte und geleaste Lkw. Auch Nachmeldungen von bereits registrierten Unternehmen für gekaufte beziehungsweise geleaste Lkw aus dem genannten Zeitraum sind noch bis zum 31. Mai 2019 möglich.

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