Lkw-Führerschein: Achtung, Frist läuft ab

Bis zum 10. September 2014 müssen viele Fahrer ihre Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolviert haben.

Betroffen vom BKrFQG sind Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr, die ihren Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2009 erhalten haben. Sie benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Eine erste Weiterbildung ist laut Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bis zum 10. September 2014 abzuschließen und dann im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Wer sich nicht an diese Bestimmungen hält, muss bei einer Kontrolle tief in die Tasche greifen: Das Gesetz sieht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für den Fahrzeughalter vor.

Wessen Führerschein allerdings vor dem Stichtag ausgestellt wurde, unterliegt keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung gemäß § 5 BKrFQG im Umfang von insgesamt 35 Stunden.

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