Lkw-Fahrverbote: IHK Niedersachsen spricht sich für Erleichterungen aus

Die IHK Niedersachen weist auf die Herausforderungen hin, die sich durch Lkw-Fahrverbote an Feiertagen ergeben – entsprechende Erleichterungen könnten Unternehmen sowie Beschäftigte entlasten, so die IHK.

Eine Entzerrung der Verkehrswege verspricht sich die IHK Niedersachsen davon, das bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen. (Symbolbild: Pixabay)
Eine Entzerrung der Verkehrswege verspricht sich die IHK Niedersachsen davon, das bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen. (Symbolbild: Pixabay)
Anna Barbara Brüggmann

An Sonn- und Feiertagen dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht im gewerblichen Güterverkehr unterwegs sein.

Nach Angaben der IHK Niedersachsen stellt dies jedoch vor allem Netzwerk- und Systemverkehre vor große Herausforderungen. Nicht bundeseinheitliche Feiertage wie der Reformationstag, Fronleichnam oder Allerheiligen (01.11.) kämen erschwerend hinzu.

"Der Wirtschaftsverkehr wird an diesen Tagen erheblich eingeschränkt", so Monika Scherf, Hauptgeschäftsführerin der IHK Niedersachsen.

Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen stelle dies Scherf zufolge vor erhebliche Probleme. Touren müssten unterbrochen werden, oft auch kurz vor Erreichen des Zielortes – mit der Folge, dass Logistikprozesse nicht eingehalten werden könnten.

Mehr Kosten und überfüllte Parkplätze

Dies verursacht laut IHK nicht nur hohe betriebliche sowie volkswirtschaftliche Kosten - die uneinheitlichen Regelungen hätten auch Auswirkungen auf die Fahrerinnen und Fahrer sowie deren Familien.

„Oftmals müssen die Fahrer den Tag auf Lkw-Parkplätzen an den Autobahnen verbringen", erklärt Felix Jahn, Sprecher Mobilität und Infrastruktur der IHK Niedersachsen, und ergänzt: "Gerade an den Landesgrenzen führt das häufig zu überfüllten Parkplätzen."

Aus diesem Grund sollten, so die IHK Niedersachen, Erleichterungen für Transportunternehmen an Feiertagen eingeführt werden. Berücksichtigt werden müsste dabei sowohl die Sicht der Unternehmen als auch der Beschäftigten, die unter überfüllten Lkw-Parkplätzen an den Landesgrenzen zu leiden haben. 

Die IHK Niedersachsen spricht sich dafür aus, das laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bestehende Feiertagsfahrverbot auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen. Dies würde zu einer Entzerrung der Verkehre führen.

Darüber hinaus sollte, so heißt es weiter, über eine bundeseinheitliche Regelung für Feiertagsfahrverbote nachgedacht werden, um den "bestehenden Flickenteppich" aufzulösen.

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