Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit

Vom 1.Juli bis zum 31.August gilt für Lkw über 7,5 Tonnen auf bestimmten Autobahnstrecken und Bundesstraßen ein Fahrverbot an Samstagen.
Redaktion (allg.)
An allen Samstagen in dieser Zeit dürfen Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern zwischen 7.00 und 20.00 Uhr nicht fahren. Ausnahmen sowie die betroffenen Autobahnabschnitte sind der Ferienreiseverordnung aufgelistet. Auf der Seite www.bmvbw.de kann die Verordnung unter den Stichworten Verkehr/Straße/Lkw-Fahrverbot in der Ferienzeit heruntergeladen werden.(tpi)
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