Lenk- und Ruhezeiten: Bestrafung uneinheitlich

Strafen für Verstöße gegen vorgeschriebene EU-Lenk- und Ruhezeiten sowie die Aufzeichnung von Fahrtenschreibern werden in den Mitgliedsländern sehr unterschiedlich angewendet.
Redaktion (allg.)
Zu diesem Ergebnis kommt ein Kommissionsbericht, der die Umsetzung der so genannten "Sozialvorschriften" für Tätigkeiten im Straßenverkehr durch die Mitgliedsländer überprüft hat. Demnach werden Verstöße bei Fahrt- und Lenkzeiten von Berufskraftfahrern insbesondere bei rechtlichen Aspekten uneinheitlich gehandhabt. Gleiches gilt jedoch auch bei der Beurteilung des Schweregrades einer Verkehrssünde und der Höhe des Bußgeldes. Bereits im Januar hat die Kommission erste Schritte eingeleitet, um gegen die Diskrepanzen bei der Umsetzung der "Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr" durch die Mitgliedstaaten vorzugehen. Dazu hat sie den Mitgliedstaaten Leitlinien zur Kategorisierung von Verstößen die Hand gegeben. (ts) Quelle: EU-Kommission in Deutschland(sw)
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