Legalisierung von Cannabis: TÜV-Verband warnt vor negativen Folgen für Verkehrssicherheit
Die Ampelkoalition plant im Januar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis zu beschließen. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls über Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung abgestimmt werden. Diese sehen vor, die Regeln für die Fahreignung von Alkohol- und Cannabiskonsumenten anzugleichen. Dazu hat jetzt der TÜV-Verband ein Positionspapier vorgelegt, in dem Richard Goebelt, Fachbereichsleiter Fahrzeug & Mobilität des TÜV-Verbands, die geplanten Änderungen kommentiert.
„Die Verkehrssicherheit ist ein essenzielles Gut, das nicht durch übereilte gesetzliche Änderungen gefährdet werden darf“, sagt Goebelt.
Es müssten Lösungen gefunden werden, die eine angemessene Balance zwischen gesellschaftlichen Veränderungen und der Gewährleistung einer sicheren Mobilität ermöglichen. Das Fahrerlaubnisrecht in Deutschland sei, so der Fachbereichsleiter des TÜV-Verbandes, darauf angelegt, erhebliche Schäden für Leib und Leben im Straßenverkehr abzuwehren.
„Der Schutz von Leib und Leben der Vielen wiegt schwerer als die individuelle Freiheit des Einzelnen, Cannabis konsumieren zu dürfen. Die Legalisierung des Konsums von Cannabis als Genussmittel darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren.“
Weiter mahnt Goebelt, dass die Legalisierung von Cannabis darf Rauschfahrten nicht bagatellisieren dürfe.
„Rauschfahrten gehören zu den gefährlichsten Vergehen im Straßenverkehr. Daher lehnen wir den Vorschlag, eine Fahreignungsüberprüfung erst nach wiederholten polizeilich festgestellten Cannabisfahrten anzuordnen, ausdrücklich ab.“
Der Vertreter des TÜV-Verbandes warnt, dass viele ungeeignete Fahrer weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen könnten, wenn die Überprüfung der Fahreignung erst nach der zweiten Fahrt unter Cannabis erfolgt.
„Dadurch würden sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Einen solchen Freischuss darf es für Verkehrsgefährder nicht geben!“
Strenger Grenzwerte bei Rauschfahrten
Goebelt ist der Überzeugung, dass im Sinne der Verkehrssicherheit niedrige Grenzwerte angesagt sind. Mit der Idee einer Grenzwerterhöhung bei Cannabis sende die Ampelkoalition ein völlig falsches Signal an Autofahrerinnen und Autofahrer.
„Eine solche rechtliche Änderung ist mit der Vision Zero nicht zu vereinen.“
Anstatt die Vorgaben für Cannabisfahrten zu verringern, sollten die Regelungen für Alkoholfahrten verschärft werden, meine der Fachmann des TÜV-Verbandes.
„Wir fordern bereits seit Jahren, den Alkoholpromillewert zur Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung von 1,6 auf 1,1 Promille zu reduzieren. Diese Maßnahme würde einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten, denn ab 1,1 Promille gelten Fahrende als absolut fahruntüchtig.“
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