Lang-Lkw: Bundesregierung lehnt Änderung von Maßen und Gewichten ab
Die Bundesregierung kann dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der EU-Richtlinie über Maße und Gewichte von schweren Nutzfahrzeugen nicht zustimmen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Insbesondere die höheren Achslasten von bis zu 12,5 Tonnen und ein um vier Tonnen höheres Gesamtgewicht für emissionsfreie Fahrzeuge könnten „aus infrastrukturellen Gründen nicht mitgetragen werden“, heißt es.
Die Anhebung der Gewichte würde aus Sicht der Regierung einen massiven Eingriff in das Sicherheitsniveau der Brücken mit gravierenden Folgen bedeuten. Auch einer Anhebung der Fahrzeughöhe von 4,00 Meter auf 4,30 Meter könne nicht zugestimmt werden, da weder Tunnel inklusive technischer Einrichtungen wie Lüfter noch Brückendurchfahrten für derartige Fahrzeughöhen ausgelegt seien. Dies betreffe sowohl das Bundesfernstraßennetz als auch in besonderem Maße das nachgeordnete Straßennetz.
Die EU-Kommission hatte am 1. Juli 2023 einen Entwurf zur Änderung der EU-Richtlinie über die Abmessungen und Gewichte von schweren Nutzfahrzeugen vorgelegt, mit dem Ziel, bisher ungenutzte Effizienzreserven im internationalen Straßengüterverkehr zu erschließen und dessen bürokratische Belastung durch einen Flickenteppich unterschiedlicher nationaler Regelungen zu reduzieren. Insbesondere soll es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht werden, überlange Fahrzeugkombinationen - in der EU-Richtlinie als European Modular Systems (EMS) definiert - im grenzüberschreitenden Straßenverkehr zuzulassen.
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wurde am 12. März 2024 vom Europäischen Parlament mit geringfügigen Änderungen angenommen. Der Entwurf sieht vor, dass der verlängerte Sattelauflieger künftig nur noch im intermodalen Verkehr eingesetzt werden darf. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion würde dies das Aus für diesen Fahrzeugtyp bedeuten, da die Lang-Lkw in der Praxis auf Strecken in Deutschland eingesetzt werden, auf denen der Kombinierte Verkehr unwirtschaftlich ist.
Derzeit erproben elf EU-Mitgliedstaaten den Einsatz von EMS. In Deutschland dürfen sie bis zu 25,25 Meter lang und bis zu 40 Tonnen schwer sein und ein definiertes Streckennetz befahren. Von der Sonderform des Lang-Lkw Typ 1, bei dem es sich um eine verlängerte Standard-Sattelzugkombination mit einer Gesamtlänge von 17,88 Metern handelt, sind nach Kenntnis der der CDU/CSU-Fraktion bereits rund 4 000 in Deutschland zugelassen, obwohl die längeren Sattelzüge in Deutschland nur noch bis Ende 2026 versuchsweise verkehren und keine kennzeichnungspflichtigen Mengen gefährlicher Güter transportieren dürfen.
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