Laderampen: BGL fordert verbindlich geregelten Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen

Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrpersonal an Laderampen sind häufig inakzeptabel, findet der Bundesverband Güterverkehr und Logistik. Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung könnte da Abhilfe schaffen.

Besonders während langer Wartezeiten bei der Abfertigung hält das der BGL die Situation anden Laderampen schlichtweg für inakzeptabel und inhuman. (Foto: Pixabay)
Besonders während langer Wartezeiten bei der Abfertigung hält das der BGL die Situation anden Laderampen schlichtweg für inakzeptabel und inhuman. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Der Bundesverband Güterverkehr und Logistik (BGL) fordert für Lkw-Fahrende einen verbindlichen Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen. Die Arbeitsstättenverordnung solle entsprechend abgeändert werden, so der Verband.

An vielen Laderampen sei die Situation für Lkw-Fahrende unbefriedigend. Zwar hätten die gemeinsamen Bemühungen und Best Practice Beispiele mit Handel, Industrie und Politik durchaus Wirkung gezeigt, etwa bei der Konzeptionierung von Logistikneubauten. Dennoch werde in der täglichen Praxis dem Fahrpersonal vielfach der Zugang zu Sanitärräumen sowie zu betrieblichen Pausen- und Aufenthaltsräumen verweigert, kritisieren die Interessensvertreter. Besonders während langer Wartezeiten bei der Abfertigung hält das der BGL schlichtweg für inakzeptabel und inhuman.

Der Verband fordert daher eine verbindliche Sicherstellung des Zugangs zu Sanitär- und Sozialräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Be- und Ladestellen der Warenempfänger und -versender. Er schlägt hierfür eine Änderung der Verordnung über Arbeitsstätten vor, die verbindlich festlegt, dass die dortigen Bestimmungen zu Sanitär- und Sozialräumen auch die (Mit-)-Benutzung durch Fremdpersonal einschließen.

„Ein per Gesetz verbindlich geregelter Zugang zu Sanitär- und Pausenräumen für alle Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer an den Rampen ist nicht zuletzt angesichts des akuten Fahrermangels unumgänglich“, so BGL-Vorstandsprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt.

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