Bei der Einführung des Mindestlohns gerät Arbeits- und Sozialministerin Nahles zusehends ins Schlingern. Die Idee war nobel. Einerseits sollen die 8,50 Euro dafür sorgen, dass Arbeitnehmer irgendwie eigenständig ihre Existenz bestreiten können. Andererseits geht es ansatzweise darum, Wettbewerbsge- rechtigkeit deutscher Unternehmen gegenüber ausländischen Dumpinglöhnen zu erreichen. EU-rechtlich wird das bei Transitverkehren nicht gehen. Nahles hat hier bereits zurückgerudert. Ob Mindestlohn und Kabotage funktionieren, wird die EU-Kommission richten. Ein weiterer von guter Absicht übersehener Knackpunkt: Mindestlohn geht nur, wenn er mit reichlich bürokratischem Aufwand kontrolliert wird. In der Tat hat der Mindestlohn nichts mit Lohngerechtigkeit zu tun, die sich am gesamtgesellschaftlichen Nutzen und nicht an der Profitabilität orientieren müsste. Ein Unternehmer, der sein Geschäft nur mit Hungerlöhnen auf die Reihe bringt, muss das moralisch mit sich selbst ausmachen. Ihm hilft kein verordneter Mindestlohn
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