Kombinierter Verkehr: Bundeszuschuss geht wieder weiter

Nachdem die Europäische Union grünes Licht gegeben hat, wird die Förderung für Anlagen des Kombinierten Verkehrs fortgeführt. Das teilte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage gegenüber der Zeitung Transport mit.

(Symbolbild: Pixabay)
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Christine Harttmann

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr führt die Förderung des Kombinierten Verkehrs mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Investitionen privater Unternehmen in Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs fort. Wie eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums (BMDV) auf Anfrage gegenüber der Zeitung Transport mitteilte, hat die Europäische Kommission diese Förderrichtlinie mit Entscheidung vom 28. Oktober 2022 genehmigt. Damit wurde die Notifizierung bei der Europäischen Kommission erfolgreich abgeschlossen. Der Entwurf der Förderrichtlinie kann ohne Änderungen in Kraft gesetzt werden.

Die neue Förderrichtlinie ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Förderrichtlinie aus dem Jahr 2017, deren Geltung am 30. September 2022 endete. Sie wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht und tritt am zweiten Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Mit dem Ziel, mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, fördert der Bund seit 1998 den Neu- und Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht bundeseigener Unternehmen. Als Kombinierter Verkehr (KV) im Sinne dieser Richtlinie gilt der Transport von Gütern in ein und derselben genormten Ladeeinheit – Container, Wechselbrücke, Sattelauflieger oder, bei der Rollenden Landstraße, auch komplette Lkw – auf wechselnden Verkehrsträgern. Im Rahmen des Förderprogramms werden Investitionen nicht bundeseigener Unternehmen in den Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen finanziell gefördert.

Bisher wurden die zuwendungsfähigen Investitionsausgaben bei Neu- und Ausbau von KV-Umschlaganlagen mit bis zu 80 Prozent als nicht rückzahlbar bezuschusst.

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